Walter Krug, Dr. Christopher Riedel
Rz. 64
Der Erblasser kann den Vermächtnisgegenstand gemäß § 2155 BGB auch nur der Gattung nach bestimmen. Dies ist insbesondere bei Verschaffungsvermächtnissen, deren Gegenstand im Vermögen des Erblassers (noch) gar nicht vorhanden ist, oftmals erforderlich, wenn nicht ein ganz bestimmter und genau bezeichneter Gegenstand vermacht sein soll.
Geschuldet wird nicht etwa eine Sache mittlerer Art und Güte i.S.d. § 243 Abs. 1 BGB, sondern eine den Verhältnissen des Bedachten entsprechende Sache. Grundsätzlich erfolgt die Bestimmung der konkret geschuldeten Sache durch den Beschwerten. Allerdings hat der Erblasser nach § 2145 Abs. 2 BGB ausdrücklich die Möglichkeit, die Auswahl dem Bedachten oder einem Dritten (z.B. einem Testamentsvollstrecker) zu überlassen. Eine Kombination von Gattungsvermächtnis und Wahlvermächtnis (§ 2154 BGB) ist gemäß § 2155 Abs. 2 BGB ausdrücklich zulässig. Dasselbe gilt auch für die Kombination mit einem Bestimmungsvermächtnis (§ 2151 BGB).
Rz. 65
Beim Gattungsvermächtnis kommt es nicht darauf an, ob sich der oder die zu übertragenden Gegenstände zum Zeitpunkt des Erbfalls im Nachlass befinden, da § 2169 BGB nur für das Stückvermächtnis gilt. Entgegen dem Wortlaut des § 2155 BGB ist die Vorschrift über das Gattungsvermächtnis nicht nur auf Sachen im klassischen Sinne (körperliche Gegenstände), sondern auch auf Rechte und Dienstleistungen anzuwenden.
Rz. 66
Muster 14.10: Gattungsvermächtnis mit Bestimmungsrecht des Beschwerten
Muster 14.10: Gattungsvermächtnis mit Bestimmungsrecht des Beschwerten
Mein Neffe _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, erhält im Wege des Vermächtnisses einen Mittelklasse-Pkw der Marke Opel, der aus den Mitteln des Nachlasses erworben werden soll. Meine Ehefrau, die ich zu meiner Alleinerbin eingesetzt habe, soll den Pkw auswählen.
Rz. 67
Muster 14.11: Gattungsvermächtnis mit Bestimmungsrecht des Bedachten
Muster 14.11: Gattungsvermächtnis mit Bestimmungsrecht des Bedachten
Mein Neffe _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, erhält im Wege des Vermächtnisses einen Mittelklasse-Pkw der Marke Opel, der aus den Mitteln des Nachlasses erworben werden soll. Der Vermächtnisnehmer darf sich den Pkw selbst auswählen. Der Vermächtnisnehmer hat die Auswahl innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des Erbfalls zu treffen und das Vermächtnis geltend zu machen. Andernfalls geht das Bestimmungs- und Auswahlrecht auf den Erben über.