Rz. 249
Wird außergerichtlich weder der Zahlungsanspruch noch der Anspruch auf Auskunft und Wertermittlung erfüllt, ist der Pflichtteilsberechtigte zur Hemmung der Verjährung darauf angewiesen, den Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend zu machen. Bei der Durchsetzung im Wege der Stufenklage wird es aber i.d.R. einige Jahre dauern, bis der Pflichtteilsberechtigte schließlich in der letzten Stufe seinen Zahlungsanspruch beziffern kann. Auch wenn der Zahlungsanspruch in der letzten Stufe grundsätzlich nicht verjährt (zumindest wenn er nach Erfüllung der Hilfsansprüche konkret gestellt wird[402]), besteht die Problematik, dass der Pflichtteilsberechtigte über einen längeren Zeitraum kein Geld sieht. Es besteht daher die Möglichkeit, vor Erhebung der Stufenklage zu prüfen, ob diese nicht bereits mit einer bezifferten Teilklage verbunden werden sollte.
Rz. 250
Nach Rechtsprechung des BGH[403] besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine unbezifferte Stufenklage mit einer bezifferten Teilklage zu verbinden. Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Teilbezifferung nur auf den absolut unstreitigen Teil der Pflichtteilsforderung beschränkt wird. Nur dann besteht die Möglichkeit, dass bereits nach der ersten mündlichen Verhandlung das Gericht einem entsprechenden Urteil stattgibt und der Pflichtteilsberechtigte die Möglichkeit hat, einen Teil seiner Forderungen bereits zu vollstrecken. Die bezifferte Teilklage, verbunden mit einer Stufenklage, bietet sich daher immer dann an, wenn der Kläger sicher davon ausgehen kann, dass ihm ein bestimmter Mindestbetrag in jedem Fall zusteht. Bezieht sich die bezifferte Teilklage auf den ordentlichen Pflichtteilsanspruch und teilweise auch auf einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, dann ist in der Begründung aufzuschlüsseln, wie sich der Teilbetrag zusammensetzt.
Rz. 251
Muster 14.9: Stufenklage und bezifferte Teilklage
Muster 14.9: Stufenklage und bezifferte Teilklage
An das Landgericht _________________________
Stufenklage und bezifferte Teilklage
des Klägers _________________________
gegen
den Beklagten _________________________
wegen Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
Namens und im Auftrag des Klägers werde ich im Termin zur mündlichen Verhandlung was folgt beantragen:
1. | Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von _________________________ EUR zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten jährlich über dem Basiszinssatz seit _________________________ zu bezahlen. | ||||||||||||||
2. | Der Beklagte wird verurteilt,
|
Begründung:
In Ziff. 1. der Klageschrift macht der Kläger im Wege der Teilklage bereits einen unstreitig bestehenden Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch anhand der bislang bekannten Nachlassgegenstände und Nachlassforderungen geltend. Nach Ansicht des BGH kann eine Stufenklage mit einer mit einem Mindestbetrag bezifferten Teilklage verbunden werden.[404] Der Zahlungsanspruch wird daher bereits als unstreitiger Teil des in der Stufenklage unter Ziff. 2. d) geltend gemachten Zahlungsanspruchs vorab gefordert.
Der Zahlungsanspruch gem. Ziff. 1. basiert auf den bislang bekannten und unstreitigen Nachlasswerten und Schenkungen und stellt sich wie folgt dar: _________________________
Der Teilbetrag besteht aus einem ordentlichen Pflichtteil i.H.v. _________________________ EUR, der sich wie folgt zusammensetzt: _________________________
Der Teilbetrag besteht aus einem außerordentlichen Pflichtteil i.H.v. _________________________ EUR, der sich wie folgt zus...
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