Rz. 16

Das Rechtsgebiet der privaten Unfallversicherung zählt zum privaten Vertragsrecht und Streitigkeiten sind daher auch vom Versicherungsschutz einer üblichen Rechtsschutzversicherung umfasst. Außergerichtliche Beratungen sind daher unproblematisch. Für Prozesse gibt es in der Regel seitens der Rechtsschutzversicherer keine Handhabe, eine Kostenübernahme zu verweigern, es sei denn, schon nach dem Vortrag des VN wäre eine Klage offensichtlich aussichtslos.

 

Beispiele

VP ist nicht in der Versicherungspolice und nicht im Antrag genannt.
Keine Deckung wegen offensichtlicher, sehr langfristiger fehlender Beitragszahlung auch über den Schadentag hinaus, §§ 38 VVG n.F.

Aber:

Sogar bei eindeutigen Ausschlüssen, wie dem isolierten Bandscheibenvorfall beim Anheben eines schweren Gegenstandes, kommt es immer wieder zu Prozessen, die vom Rechtsschutzversicherer gedeckt werden.

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