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Die sog. Kreditlebens- oder Restschuldversicherung ist eine Sonderform der reinen Todesfallversicherung. Sie dient dazu, den Versicherungsnehmer (Darlehensgeber, Verkäufer bei Ratenkauf) vor den Folgen des Versterbens des Darlehensnehmers bzw. Käufers, die als versicherte Person eingesetzt werden, zu schützen. Die Leistungspflicht des Versicherers besteht darin, bei Ableben der versicherten Person die (restliche) Forderung des Darlehensgebers/Verkäufers zu tilgen. Daher sinkt bei einer Kreditlebensversicherung die Todesfallleistung entsprechend der sinkenden (restlichen) Forderung aus dem Darlehen/Ratenkauf. Die Kreditlebensversicherung dient damit auch dem Schutz der Erben des Darlehensnehmers bzw. Käufers.

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