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Zusätzlich zu der im Rahmen der Lebensversicherung vereinbarten Todesfallleistung wird bei der Unfalltod-Zusatzversicherung eine höhere Leistung (häufig: die doppelte Todesfallleistung) fällig, wenn die versicherte Person durch einen Unfall verstirbt. Die Lebensversicherung wird also mit einer Unfallversicherung kombiniert.

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