a) Klassische Rentenversicherung

 

Rz. 33

Bei der klassischen Rentenversicherung garantiert der Versicherer eine Altersrente in bestimmter Höhe. Daneben besteht ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beteiligung an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung), sofern die Überschussbeteiligung nicht ausgeschlossen ist. Anders als bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist der Versicherungsnehmer dabei im Rahmen der Überschussbeteiligung grundsätzlich an den Kapitalerträgen der überschussberechtigten Versicherungsverträge beteiligt.

b) Fondsgebundene Rentenversicherung

 

Rz. 34

Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines aus Investmentfonds bestehenden Anlagestocks. Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus dem Fondsguthaben, also dem Wert der Fondsanteile, multipliziert mit einem sog. Rentenfaktor. Dieser Rentenfaktor gibt an, wie hoch die Altersrente bezogen auf ein bestimmtes Fondsguthaben ist, üblicherweise die Höhe der Rente je 10.000 EUR Fondsguthaben. Als Versicherungsleistung wird dementsprechend eine Erlebensfallleistung in unbestimmter Höhe vereinbart. Je nach Vertragsgestaltung hat der Versicherungsnehmer die Wahl zwischen unterschiedlichen Fonds oder der Aufteilung der sog. Anlageprämie auf mehrere Fonds (Prämiensplitting); eine Übertragung des Fondsguthabens auf andere Fonds bzw. Änderung des Prämiensplittings ist regelmäßig ebenfalls möglich.

c) Hybride Rentenversicherung

 

Rz. 35

Hybride Rentenversicherungen sind Mischformen von klassischer und fondsgebundener Rentenversicherung, häufig verbunden einer sog. Beitragserhaltungsgarantie des Versicherers. Bei derartigen hybriden Rentenversicherungen werden zur Zeit drei Unterarten unterschieden: Bei dem sog. herkömmlichen Hybrid-Produkt wird durch den Versicherer ein Teil des Sparbeitrags konservativ im Sinne einer kapitalbildenden Lebensversicherung im gebundenen Vermögen angelegt und der Rest in Investmentfonds investiert.[22] Dabei erfolgt die Verteilung des Sparbeitrags auf das gebundene Vermögen und auf die Investmentfonds so, dass aus dem gebundenen Vermögen mindestens ein bestimmter Betrag (regelmäßig die Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich der Beiträge für Risikozusatzversicherungen) bei Rentenbeginn zur Verfügung steht. Bei dem sog. dynamischen Hybrid-Produkt wird die Garantie aus der Kombination eines gesonderten konventionellen Deckungsstocks mit modernen finanzmathematischen Anlageformen, z.B. Garantiefonds, erbracht.[23] Darüber hinaus werden in Deutschland Hybrid-Produkte angeboten, bei denen die Garantie der eingezahlten Beiträge bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung durch den Versicherer mithilfe einer sog. Hedging-Strategie mittels Finanzderivaten erbracht wird.[24]

[22] Marlow/Spuhl/Grote, Rn 1148.
[23] Zum sog. dynamischen Hybrid-Produkt vgl. Fix/Käfer, VW 2008, 172 ff.
[24] Vgl. Holler/Klinge, VW 2006, 792 ff.; Dreher/Lange, VersR 2010, 1109 ff.

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