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In der Rentenversicherung wird weiter unterschieden zwischen sog. sofortbeginnenden und aufgeschobenen Rentenversicherungen. Bei der sofortbeginnenden Rentenversicherung zahlt der Versicherungsnehmer eine Einmalprämie; die Rentenzahlung beginnt sogleich nach Abschluss der Versicherung. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung wird die erste Rente erst nach einer Wartezeit, der so genannten Aufschubdauer, fällig. Im Hinblick auf die Prämie kommen folgende Varianten einer aufgeschobenen Rentenversicherung in Betracht: Entweder ist unmittelbar zum Beginn der Aufschubdauer eine Einmalprämie fällig. Dann handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalprämie. Oder für die gesamte oder einen Teil der Aufschubdauer sind laufende Prämien zu entrichten. Dann handelt es sich um eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen laufende Prämienzahlung.

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