Rz. 44

Die Dread-Disease-Zusatzversicherung wird als Zusatzkomponente zu einer reinen Risikoversicherung bzw. zu einer kapitalbildenden Lebens- oder Rentenversicherung angeboten. Bei einer Dread-Disease-Zusatzversicherung wird die vereinbarte Versicherungsleistung alternativ zum Leistungsfall der Hauptversicherung ebenfalls fällig bei der Diagnose bestimmter schwerer Erkrankungen.[25] Je nach Vertragsgestaltung kann auch eine zusätzliche einmalige Summe fällig werden.

[25] GB BAV 1990, 62.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?