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Seit dem 1.8.2002 ist das Zweite Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften in Kraft. Infolge der 2002 eingeführten Möglichkeit der Revision gegen Berufungsurteile der Landgerichte liegt inzwischen eine Fülle von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Sachschaden vor. Zumeist geht es um Kraftfahrzeugschäden. Zugleich sind die Fachzeitschriften voll von Entscheidungen der Oberlandesgerichte, Landgerichte und Amtsgerichte zu diesem Themenbereich. Diese müssen dargestellt werden, soweit es um Einzelaspekte geht, zu denen keine grundsätzlichen Aussagen des Bundesgerichtshofs vorliegen. Dies ist im Bereich der tatrichterlichen Schadensschätzung (§ 287 ZPO) häufig der Fall, da der Bundesgerichtshof insoweit regelmäßig keine strikten Vorgaben macht. Zwischen den Haftpflichtversicherern (zumindest einigen) und der Geschädigtenseite (einschließlich Autovermietern, Sachverständigen und den Anwälten der Geschädigten) kann deshalb vor Gericht erbittert weiter gestritten werden (dazu unten Rdn 29 ff.).

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