Rz. 115
Die Darstellung der bereinigten Vergangenheitsergebnisse erfolgt in der Regel in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung. Daher erscheint es sinnvoll, auch die künftigen finanziellen Überschüsse ausgehend von den Aufwands- und Ertragsplanungen für verschiedene Planungsphasen zu prognostizieren und in derselben Form abzubilden.
Rz. 116
Für die Schätzung der zukünftigen Erträge bilden die erwarteten Umsatzerlöse meist eine der wichtigsten Komponenten. Soweit für deren Prognose auf die betriebliche Umsatzplanung des Unternehmens selbst zurückgegriffen wird, ist zu prüfen bzw. sicherzustellen, dass diese auch mit den konkret voraussehbaren allgemeinen oder branchenbezogenen konjunkturellen Entwicklungen im Einklang steht und diese auch bei den geplanten Absatzmengen und den hierfür zu erzielenden Erlösen berücksichtigt sind.
Rz. 117
Die Umsatzplanung beeinflusst auch die Prognose der zukünftigen Aufwendungen. Denn insbesondere die Faktoren Materialaufwand (Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Bezug von Handelswaren und Fremdleistungen) und Personalaufwand (Fertigungslöhne, Gehälter etc.) hängen unmittelbar von der Entwicklung der Absatzmengen ab. Außerdem muss hinterfragt werden, ob für die Zukunft mit einer konstanten Kosten-Erlös-Relation, also mit gleichlaufenden Preisentwicklungen auf dem Beschaffungs- und dem Absatzmarkt, gerechnet werden kann, oder ob in diesem Bereich Änderungen zu erwarten sind.
Bei den Personalaufwendungen sind auch evtl. bestehende Pensionsverpflichtungen und die sich hieraus ergebenden Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen.
Rz. 118
Das zu bewertende Unternehmen kann nur dann dauerhaft Erträge erwirtschaften, wenn Maschinen und sonstige Arbeitsmittel gepflegt und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Vor diesem Hintergrund müssen auch Aufwendungen für die Instandhaltung sowie Abschreibungen und Reinvestitionen in der Planung berücksichtigt werden. Für die fernere Zukunft sollte eine Investitionsplanung zugrunde gelegt werden, die zwischen Ersatzinvestitionen (gleiche, neue Anlage), Rationalisierungsinvestitionen (technisch verbesserte, neue Anlage) und Erweiterungsinvestitionen (zusätzliche Anlagen) unterscheidet. Zu den zu berücksichtigenden Investitionen gehören auch solche in Umweltschutzmaßnahmen, in den Sozialbereich oder in die Verwaltung.
Rz. 119
Schließlich sind auch die sonstigen Aufwendungen zu planen. Hier kommt vor allem der Dotierung der zur Abdeckung aller mit dem Betrieb verbundenen Risiken erforderlichen Rückstellungen besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Unternehmensbewertung wird die aus den Erfahrungen der Vergangenheit abzuleitende zu erwartende Inanspruchnahme angesetzt.