Rz. 27

Vermeidung von Erbengemeinschaften durch Ausgliederung von e.K. auf GmbH & Co. KG,
Aufspaltung/Abspaltung einer GmbH/GmbH & Co. KG zur Verteilung von Betriebsvermögen (Teilbetriebe) schon zu Lebzeiten,
Trennung von (verfeindeten) Gesellschafterstämmen durch Spaltung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge