Rz. 27
▪ | Vermeidung von Erbengemeinschaften durch Ausgliederung von e.K. auf GmbH & Co. KG, |
▪ | Aufspaltung/Abspaltung einer GmbH/GmbH & Co. KG zur Verteilung von Betriebsvermögen (Teilbetriebe) schon zu Lebzeiten, |
▪ | Trennung von (verfeindeten) Gesellschafterstämmen durch Spaltung. |
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