Rz. 323

Sachliche Zuständigkeit
Örtliche Zuständigkeit: §§ 12, 13 ZPO
Wer ist Kläger: Nacherbe
Wer ist Beklagter: vom Vorerben Beschenkter
Schenkung des Vorerben
Gutgläubiger Erwerb des Beschenkten?
Grundstücke: Nacherbenvermerk eingetragen?
Erbschein: Nacherbfolge ausgewiesen?

Auskunft:

Vorerbe ist zur Auskunftserteilung nicht in der Lage.
Anhaltspunkte für unentgeltliche Verfügungen.
Auskunftserteilung ist dem Beschenkten zumutbar.

Gemischte Schenkung?

Rückgabe nur Zug um Zug gegen Rückgewähr der Gegenleistung

Aufwendungen des Beschenkten auf den Gegenstand?

Rückgabe nur Zug um Zug gegen Ersatz für die Aufwendungen

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