Rz. 27
Wie bereits oben ausgeführt, kann mit einer Auflage nur ein Erbe oder ein Vermächtnisnehmer (oder auch mehrere aus den vorgenannten Gruppen) beschwert sein. Hat der Erblasser den Beschwerten nicht ausdrücklich benannt, gilt gemäß §§ 2192, 2147 BGB der Erbe als Beschwerter. Hat der Erblasser Vermächtnisse angeordnet, regeln §§ 2192, 2148 BGB, dass im Zweifel Erbe(n) und Vermächtnisnehmer entsprechend ihrer Erbteile bzw. ihrer wertmäßigen Beteiligungen am Nachlass beschwert sind.
Natürlich kann der Erblasser hiervon abweichende Bestimmungen treffen. Hierzu bedarf es ausdrücklicher entsprechender Anordnungen in der letztwilligen Verfügung. Da Miterben aufgrund ihrer gesamtschuldnerischen Haftung nach § 2058 BGB im Außenverhältnis gemeinsam haften, hat eine solche Bestimmung aber im Zweifel nur einen Ausgleichsanspruch im Innenverhältnis zur Folge. Die Vollziehung der Auflage kann nämlich grundsätzlich von jedem der Beschwerten (einzeln) verlangt werden.
Rz. 28
Muster 15.9: Auflage mit unterschiedlicher Beschwerung der Erben
Muster 15.9: Auflage mit unterschiedlicher Beschwerung der Erben
Ich, _________________________, beschwere die Miterben mit der Auflage, an den Tierschutzverein _________________________ e.V. in _________________________ EUR zu zahlen. Der Miterbe _________________________ soll mit dieser Auflage zu ¼, der Miterbe _________________________ zu ¾ beschwert sein. Sollte der Beschwerte _________________________ wegfallen, so gilt der Miterbe _________________________ als beschwert.
Rz. 29
Muster 15.10: Zweckauflage
Muster 15.10: Zweckauflage
Meinen Erben beschwere ich mit der Auflage, alljährlich an Weihnachten armen und kranken Menschen eine Freude zu machen. Die Bestimmung der konkreten Leistung und der begünstigten Personen ist ihm nach billigem Ermessen überlassen. Den ordnungsgemäßen Vollzug der Auflage hat mein Testamentsvollstrecker zu überwachen. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich _________________________, ersatzweise, für den Fall, dass der Testamentsvollstrecker vor oder nach Annahme des Amtes wegfällt, soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen.
Rz. 30
Muster 15.11: Auflage mit Anordnung einer Bedingung
Muster 15.11: Auflage mit Anordnung einer Bedingung
Ich beschwere hiermit den Miterben _________________________ mit der folgenden Auflage: Er hat die Mietzinseinnahmen aus der Vermietung seines Appartements in Hamburg _________________________ Straße monatlich an seine Schwester _________________________ auf deren Konto bei der _________________________-Bank zu überweisen unter der Bedingung, dass _________________________ sich von ihrem derzeitigen Lebenswandel (keine geregelte Tätigkeit) dauerhaft abwendet. Die Beurteilung, ob diese Bedingung als erfüllt anzusehen ist, obliegt meinem Testamentsvollstrecker. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich _________________________, ersatzweise, für den Fall, dass der Testamentsvollstrecker vor oder nach Annahme des Amtes wegfällt, soll das Nachlassgericht einen geeigneten Testamentsvollstrecker bestimmen.