Rz. 20

Das Nachlassgericht ist an den Inhalt des Antrags gebunden. Es darf von dem gestellten Antrag nicht abweichen oder auch nur in Teilen stattgeben.[52] In der Praxis nimmt das Gericht in aller Regel die Möglichkeit wahr, bis zur endgültigen Erteilung des Erbscheins durch Hinweise an die Beteiligten die fehlenden Unterlagen oder Informationen doch noch zu erhalten.

 

Rz. 21

 

Praxishinweis

Der sachkundige Rechtsanwalt sollte aber nicht auf die tatkräftige Unterstützung des Nachlassgerichts vertrauen. Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, für die Beschaffung etwaiger ausstehender Urkunden zu sorgen oder fehlende Angaben von Amts wegen zu ermitteln.

 

Rz. 22

Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein. Aus dem Antrag muss sich also mindestens ergeben:

(1) der Erblasser;
(2) die Erben;
(3) das Erbrecht sowohl dem Grunde nach (Berufungsgrund) als auch in seinem Umfang (Quote; Ausnahme beim quotenlosen Erbschein, § 352a Abs. 2 S. 2 FamFG).
 

Rz. 23

Zulässig ist die Stellung von Haupt- und Hilfsantrag. Diese mit sachlich verschiedenen Inhalten gestellten Anträge müssen jedoch das berufene Erbrecht exakt bezeichnen. Ferner muss der Antragsteller dem Gericht die Reihenfolge der zu treffenden Entscheidungen genau vorgeben.[53]

 

Rz. 24

Während im eigentlichen Erbschein der Berufungsgrund gerade nicht aufgeführt wird, ist es zwingend notwendig, den Berufungsgrund – also das Erbrecht, auf das sich berufen wird – anzugeben.[54] Ebenso sind etwaige Beschränkungen des Erben im Antrag aufzuführen, wie z.B. die Testamentsvollstreckung oder die Vor- und Nacherbschaft nach § 352b FamFG.[55]

 

Rz. 25

Muster 15.1: Einfacher Erbscheinsantrag

 

Muster 15.1: Einfacher Erbscheinsantrag

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

Straße

PLZ, Ort

Nachlasssache _________________________

Aktenzeichen _________________________

Antragsteller _________________________ (Name, Anschrift)

beantragt die Erteilung eines Erbscheins mit folgendem Inhalt:

1. Es wird bezeugt, dass der am _________________________ in _________________________ verstorbene _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, zuletzt wohnhaft in _________________________, aufgrund einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen vom _________________________ durch mich allein beerbt worden ist.

2. Die Verfügung von Todes wegen ist beigefügt als – Anlage 1 –.

3. Anderweitige Verfügungen von Todes wegen sind nicht bekannt.

4. Der Erblasser hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in _________________________. Er war deutscher Staatsbürger.

5. Der Erblasser war mit Frau _________________________ im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in erster Ehe verheiratet. Die Heiratsurkunde ist in der – Anlage 2 – beigefügt.

6. Die Ehefrau ist bereits am _________________________ vorverstorben, wie sich dies aus der beigefügten Sterbeurkunde ergibt, als – Anlage 3 – beigefügt.

7. Außer mir sind keine weiteren Abkömmlinge vorhanden. Ich war das einzige gemeinsame Kind der Eheleute. Es waren weder eheliche noch nichteheliche, für ehelich erklärte oder adoptierte Abkömmlinge vorhanden. Meine Geburtsurkunde ist als – Anlage 4 – beigefügt.

8. Die Geburt eines Kindes, welches das Erbrecht ausschließen oder einschränken würde, ist nicht mehr zu erwarten. Sonstige Personen, die das Erbrecht ausschließen oder vermindern würden, sind nicht vorhanden.

9. Eine Nacherbfolge oder eine Testamentsvollstreckung sind nicht angeordnet.

10. Ein Rechtsstreit über das Erbe ist nicht anhängig.

11. Der Antragsteller hat die Erbschaft angenommen.

12. Der Wert des Nachlasses beträgt:

Vermögen des Erblassers

 
  a) Aktiva  
  aa) bewegliches Vermögen _________________________ EUR
  bb) Grundstücke, Immobilien _________________________ EUR
  cc) Barvermögen, Wertpapiere _________________________ EUR
  dd) Forderungen _________________________ EUR
  ee) Beteiligungen _________________________ EUR
  b) Passiva  
  aa) Verbindlichkeiten _________________________ EUR
  bb) Bestattungskosten _________________________ EUR
  c) Nettowert des Nachlasses _________________________ EUR

Ich erkläre mich dazu bereit, an Eides statt zu versichern, dass mir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit der Angaben zu den Nr. 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 entgegensteht.

Eine Abschrift soll an _________________________ erteilt werden.

_________________________ (Unterschrift Antragsteller)

[52] BayObLG FamRZ 2004, 1404 m. Anm. Demharter; Grüneberg/Weidlich, § 2353 Rn 48; Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, § 38 Rn 105.
[53] Grüneberg/Weidlich, § 2353 Rn 16; Damrau/Tanck/Uricher, PK Erbrecht, § 2325 Rn 24; NK-BGB/Kroiß, § 2353 Rn 62.
[54] MüKoBGB/Grziwotz, BGB § 2353 Rn 27; NK-BGB/Kroiß, § 2353 Rn 25.
[55] Grüneberg/Weidlich, § 2353 Rn 13.

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