Rz. 662
Der schriftlich einzureichende oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu stellende Antrag muss einen bestimmten Sachantrag, zumeist den Zahlungsbetrag enthalten. Wegen der Selbstständigkeit des einstweiligen Anordnungsverfahrens ist auch für dieses Verfahren ein gesonderter Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen, losgelöst davon, ob in einem schon anhängigen Hauptverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist oder nicht. Die im Hauptsacheverfahren bereits bewilligte Verfahrenskostenhilfe erstreckt sich nicht automatisch auf ein einstweiliges Anordnungsverfahren.
Rz. 663
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ausführlich zu begründen und sämtliche Voraussetzungen für den Erlass sind glaubhaft zu machen.
Beweismittel jeder Art sind zugelassen. Hierzu gehören:
▪ | eidesstattliche Erklärung der Parteien |
▪ | eidesstattliche Erklärung der gesetzlichen Vertreter einer Partei |
▪ | behördliche Auskünfte |
▪ | schriftliche Auskünfte von Zeugen und Sachverständigen |
▪ | beglaubigte aber auch unbeglaubigte Fotokopien von Urkunden |
▪ | Arztatteste, sonstige Behördenbescheinigungen |
▪ | Antrag auf Beiziehung von Akten |
▪ | schriftliche Zeugenaussagen |
▪ | Tonaufzeichnungen, falls nicht in strafbarer Form erlangt. |
Anders als in den ehemaligen einstweiligen Verfügungsverfahren kann das Gericht Unterhalt unbegrenzt und in voller Höhe im Beschlusswege festlegen.[1006]
Rz. 664
Da in der einstweiligen Anordnung auch vor einem Ehescheidungsverfahren unbegrenzter Unterhalt gefordert werden kann, sollte auf Seiten des Antragsgegners im Zusammenhang mit der Festsetzung von Ehegattenunterhalt oder Unterhalt für den Lebenspartner, sowie Unterhalt für den nicht verheirateten Elternteil nach § 1615l BGB immer auf eine zeitliche Befristung etwa bis zur rechtskräftigen Scheidung oder bis zur rechtskräftigen Beendigung der Lebenspartnerschaft gedrungen werden.
Rz. 665
Wichtig: Sollte das erkennende Gericht die Entscheidung über die einstweilige Anordnung zum Unterhalt des betreuenden Elternteiles ohne Befristung aussprechen, muss das Hauptsacheverfahren durch den Antragsgegner in jedem Falle durchgeführt werden, da ansonsten der Antragsgegner Gefahr läuft, mit dem Einwand des Wegfalls der Unterhaltspflicht nach drei Jahren präkludiert zu sein.[1007]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen