Rz. 39

Muster 15.7: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils

 

Muster 15.7: Vereinbarung alleiniger elterlicher Sorge mit Beteiligung des anderen Elternteils

§ _____ Elterliche Sorge

1. Wir haben uns darauf verständigt, dass F nach Scheidung der Ehe die alleinige elterliche Sorge für unser gemeinsames Kind K zustehen soll, da die räumliche Entfernung zwischen M und dem Wohnort von K zu groß erscheint, gemeinsame Entscheidungen in angemessener Zeit treffen zu können.

2. M wird entsprechende Regelungsanträge der F im laufenden Scheidungsverfahren unterstützen.

3. F sichert M andererseits zu, ihn bei Fragen von erheblicher Bedeutung für das Kindeswohl zu beteiligen, insbesondere ihn nach seinen Vorstellungen zu fragen und diese in angemessener Form zu berücksichtigen, selbst wenn er nicht sorgeberechtigt ist. Dies betrifft namentlich die folgenden Bereiche:

Schul- und Berufsausbildung,
medizinische Eingriffe, namentlich Operationen, sowie
Reisen des Kindes in das außereuropäische Ausland.
 

Rz. 40

Verzichten die Beteiligten auf eine das gerichtliche Verfahren vorausgehende notarielle Vereinbarung oder ist sie aus sonstigen Gründen nicht notwendig, genügen übereinstimmende Willenserklärungen der Eltern im Scheidungsverfahren, um zu einer Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge zu gelangen, es sei denn, die Lösung gefährdet das Kindeswohl.

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