Rz. 727

Muster 15.81: Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen

 

Muster 15.81: Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen

An das

Amtsgericht

– Familiengericht –

In dem Verfahren

der Frau _____

– Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____

gegen

Herrn _____

– Antragsgegner –

wegen Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 214 FamFG, § 1 GewSchG

bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin.

Wir stellen den Antrag,

im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 1 Abs. 1 GewSchG i.V.m. § 214 FamFG – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – anzuordnen

dem Antragsgegner wird verboten, die Antragstellerin zu belästigen, zu beschimpfen, ihr Gewalt anzudrohen, insbesondere

die Wohnung der Antragstellerin zu betreten
sich im Umkreis von 100 Meter der Wohnung der Antragstellerin aufzuhalten
die Antragstellerin zu Hause oder am Arbeitsplatz anzurufen, sich weder bei ihr zu Hause noch am Arbeitsplatz in Form von Telefax, SMS oder E-Mail in Verbindung zu setzen
sie am Arbeitsplatz aufzusuchen oder vor dem Gebäude ihrer Arbeitsstelle auf sie zu warten
hinter der Antragstellerin herzufahren oder in ihrer Freizeit an Orten, die sie aufsucht, zu begegnen
dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die oben ausgesprochenen Verpflichtungen ein der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gesetztes Ordnungsgeld in Höhe von mindestens 10.000 EUR angedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt
anzuordnen, dass die Vollziehung der einstweiligen Anordnung vor ihrer Zustellung an den Antragsgegner zulässig ist, des Weiteren die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung und Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung vor der Zustellung an den Antragsgegner anzuordnen
die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen.

Begründung:

_____

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