Rz. 727
Muster 15.81: Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen
Muster 15.81: Einstweilige Anordnung in Gewaltschutzsachen
An das
Amtsgericht
– Familiengericht –
In dem Verfahren
der Frau _____
– Antragstellerin –
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____
gegen
Herrn _____
– Antragsgegner –
wegen Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 214 FamFG, § 1 GewSchG
bestellen wir uns zu Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin.
Wir stellen den Antrag,
im Wege der einstweiligen Anordnung gem. § 1 Abs. 1 GewSchG i.V.m. § 214 FamFG – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – anzuordnen
dem Antragsgegner wird verboten, die Antragstellerin zu belästigen, zu beschimpfen, ihr Gewalt anzudrohen, insbesondere
▪ | die Wohnung der Antragstellerin zu betreten |
▪ | sich im Umkreis von 100 Meter der Wohnung der Antragstellerin aufzuhalten |
▪ | die Antragstellerin zu Hause oder am Arbeitsplatz anzurufen, sich weder bei ihr zu Hause noch am Arbeitsplatz in Form von Telefax, SMS oder E-Mail in Verbindung zu setzen |
▪ | sie am Arbeitsplatz aufzusuchen oder vor dem Gebäude ihrer Arbeitsstelle auf sie zu warten |
▪ | hinter der Antragstellerin herzufahren oder in ihrer Freizeit an Orten, die sie aufsucht, zu begegnen |
▪ | dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die oben ausgesprochenen Verpflichtungen ein der Höhe nach in das Ermessen des Gerichts gesetztes Ordnungsgeld in Höhe von mindestens 10.000 EUR angedroht und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt |
▪ | anzuordnen, dass die Vollziehung der einstweiligen Anordnung vor ihrer Zustellung an den Antragsgegner zulässig ist, des Weiteren die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung und Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung vor der Zustellung an den Antragsgegner anzuordnen |
▪ | die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen. |
Begründung:
_____
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