Rz. 582

Auch ein Unterhaltsverzicht mit Ausnahme der Not ist vereinbar. Bei Abschluss vor Ehescheidung ist dies nur in notarieller oder im Rahmen einer Ehesache in gerichtlich protokollierter Form möglich.

Muster 15.69: Unterhaltsverzicht mit Ausnahme der Not

 

Muster 15.69: Unterhaltsverzicht mit Ausnahme der Not

1. Wir verzichten wechselseitig auf nacheheliche Unterhaltsansprüche und nehmen den Verzicht gegenseitig an. Ausgenommen davon ist der Fall, dass bei einem Ehegatten im Zeitpunkt der Ehescheidung ein Notbedarf besteht.

2. Ein Fall des Notbedarfs liegt vor, wenn ein Ehegatte aus eigenem Einkommen für sich den notwendigen Eigenbedarf für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete nach der Düsseldorfer Tabelle in ihrer jeweiligen Fassung nicht decken kann. Es wird dann, soweit die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, nachehelicher Unterhalt bis zur Höhe dieses notwendigen Eigenbedarfs geschuldet. Im Übrigen verbleibt es beim Unterhaltsverzicht.

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