Rz. 741
▪ | Gebot an den Ehepartner, der Freundin das Betreten der Räume des gemeinsamen Geschäftes nicht zu gestatten sowie Verbot an die neue Partnerin, die Räume des gemeinsamen Geschäfts zu betreten;[1098] |
▪ | Verbot an die neue Lebensgefährtin des Ehemannes, die Wohnung der Eheleute zu betreten;[1099] |
▪ | Verbot an Drittstörer, auch nur "besuchsweise" oder kurz die eheliche Wohnung zu betreten;[1100] |
▪ | Verbot der Überwachung des antragstellenden Ehepartners durch anderen Ehepartner oder Dritten;[1101] |
▪ | Verbot des Betretens des gemeinsamen Grundstücks durch den neuen Lebenspartner;[1102] |
▪ | Gebot an den anderen Ehepartner, die Geliebte, die er im Geschäft angestellt hat, zu entlassen.[1103] |
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