An das Amtsgericht
– Familiengericht –
_____
Antrag
der Frau _____, _____ (Anschrift),
– Antragstellerin –,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____
gegen
Herrn _____, _____ (Anschrift),
– Antragsgegner –,
wegen nachehelichen Unterhalts.
Für die von uns vertretene Antragstellerin werden wir beantragen,
dem Antragsgegner aufzugeben, an die Antragstellerin zu zahlen
1. |
für die Zeit ab _____ (dem auf die Einreichung des Antrags folgenden Monat) monatlich_____ EUR als Elementarunterhalt und _____ EUR als Krankenvorsorgeunterhalt, die rückständigen Beträge sofort und die zukünftig fällig werdenden Beträge monatlich im Voraus, Eingang spätestens bis zum dritten Tag eines jeden Monats, |
2. |
rückständigen Unterhalt in Höhe von _____ EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem _____. |
Für den Fall, dass ein schriftliches Vorverfahren durchgeführt wird, beantragen wir, bei Fristversäumnis einen Versäumnisbeschluss und bei Anerkenntnis einen Anerkenntnisbeschluss zu erlassen.
Gründe:
Die Beteiligten waren Eheleute, sie sind seit dem _____ rechtskräftig geschieden. Sie haben zwei Kinder, nämlich K1 (geboren am _____) und K2 (geboren am _____). Die Kinder _____ (Beschreibung der Lebensumstände, Kindergarten, Schule usw.) und leben bei der Antragstellerin, die sie betreut und versorgt.
Mit diesem Antrag macht die Antragstellerin ihren Anspruch auf Zahlung laufenden und rückständigen Geschiedenenunterhalts aus §§ 1570, 1573 BGB geltend. Denn der Antragsgegner, der bis zum _____ monatlichen Unterhalt von _____ EUR an die Antragstellerin gezahlt hatte, hat seine Zahlungen ab dem Monat _____ eingestellt mit der Begründung, die Antragstellerin müsse jetzt selbst für sich sorgen.
Ein Titel über den nachehelichen Unterhalt existiert bisher nicht.
1. Die Antragstellerin hat kein eigenes Einkommen. Zu einer Ganztagstätigkeit ist sie im Hinblick auf das Alter der bei ihr lebenden und von ihr betreuten Kinder der Beteiligten noch nicht verpflichtet, sondern nur zu einer Teilzeittätigkeit. Das gilt umso mehr, als es keine zumutbare Möglichkeit gibt, die Kinder fremdbetreuen zu lassen. Denn _____ (das ist hier im Einzelnen zu schildern und ggf. auch zu belegen). Aus einer Teilzeittätigkeit könnte sie aber höchstens _____ EUR netto im Monatsdurchschnitt verdienen, woraus sie zunächst die Betreuungskosten von _____ tragen müsste, so dass mit dem verbleibenden Rest ihr Bedarf nicht gedeckt wäre; in Höhe der Differenz zwischen ihrem Bedarf und diesem möglichen Einkommen steht ihr also ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB zu.
Im Übrigen ergibt sich der Unterhaltsanspruch der Antragstellerin aus § 1573 BGB. Ab wann genau die Antragstellerin zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet war, lässt sich nicht eindeutig sagen; die Rechtsprechung hierzu ist unterschiedlich. Jedenfalls seit _____ bemüht sich die Antragstellerin intensiv, aber bisher erfolglos darum, eine Arbeitsstelle zu finden. Sie hat sich nicht nur bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet, sondern hat darüber hinaus selbst aktiv nach Arbeit gesucht. Sie hat nämlich _____ (hier sind die Arbeitsbemühungen zu schildern und auch zu belegen).
2. Der Antragsgegner hat ein durchschnittliches Monatsnettoeinkommen von _____ EUR (hier ist im Einzelnen darzulegen, wie sich das Einkommen zusammensetzt, ferner, welche Abzüge ggf. berücksichtigt worden sind und welche nicht). Obwohl er zur Zahlung von Unterhalt für die Antragstellerin aufgefordert worden ist, hat er keinen Unterhalt mehr gezahlt.
3. Der für die Antragstellerin geschuldete Unterhalt ergibt sich aus folgender Berechnung:
Der Antragsgegner verdient im Monatsdurchschnitt |
_____ EUR. |
Der vom Antragsgegner gemäß § 1578 Abs. 2 BGB für die Antragstellerin zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag beläuft sich auf |
_____ EUR |
Ferner hat er für K1 (9 Jahre) |
_____ EUR |
zu zahlen und für K2 (5 Jahre) |
_____ EUR. |
Vom verbleibenden Restbetrag in Höhe von |
_____ EUR |
stehen der Antragstellerin 3/7 (nach den SüdL 45 %... |