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Jeder Partner ist aufgrund des vorvertraglichen Schuldverhältnisses verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Rechtsgüter des Verhandlungspartners nicht verletzt werden. So obliegen dem Arbeitgeber die Verkehrssicherungspflichten für die Zu- und Abgänge zum Betrieb. Auch hat er die überreichten Bewerbungsunterlagen so aufzubewahren, dass Verschmutzungen und Beschädigungen vermieden werden.

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