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Die Rechtsanwaltsfachangestellten haben alle gerichtlich gesetzten Fristen genauestens zu notieren. Sofern Fristen EDV-mäßig notiert werden, wie heute regelmäßig, ist dringend zu empfehlen, die Fristen zusätzlich schriftlich zu notieren, um für den Fall von EDV-Problemen gewappnet zu sein. Ferner muss, je nach Büroorganisation, mit den für die betreffende Akte federführend zuständigen Anwälten ein System von Vorfristen abgestimmt werden, da es natürlich regelmäßig zu spät wäre, wenn dem bearbeitenden Rechtsanwalt eine Akte erst am Tage des Fristablaufs vorgelegt wird (siehe § 1).

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