Rechtsanwalt
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erteile ich in Sachen _________________________
wegen _________________________
Vollmacht
zu den unten bezeichneten Mandatsbedingungen. Die Vollmacht umfasst insbesondere folgende Befugnisse:
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die Vertretung in gerichtlichen und behördlichen Verfahren einschließlich aller Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenen besonderen Verfahren, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Hinterlegungsverfahren, Einziehung, die Vertretung in Insolvenz- oder Vergleichsverfahren über Vermögen des Gegners oder in Freigabeprozessen sowie als Nebenintervenient, |
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die Vertretung im Verwaltungsverfahren, Vorverfahren sowie anschließendem Gerichtsverfahren, |
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die Einsicht in Akten und sonstige Urkunden, auch soweit sie personenbezogene oder medizinische Daten oder Krankenunterlagen enthalten, einschließlich der nach § 67 SGB X unter gleichzeitiger Befreiung der Einsicht gewährenden Stelle von ihrer Verschwiegenheitspflicht, |
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die Empfangnahme von Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere der vom Gegner zu bewirkenden Leistung und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten, |
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die Übertragung der Vollmacht ganz oder teilweise auf andere, |
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die Entgegennahme von Zustellungen, |
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die Erhebung von Klagen und Widerklagen – auch in Ehesachen –, die Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln sowie Verzicht auf solche und die Vertretung im Rechtsmittelverfahren, |
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die Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis, |
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Abgabe von Willenserklärungen jeder Art, insbesondere Anfechtung, Kündigung, Rücktritt und Aufrechnung, zur Aufklärung des Tatbestands und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen nach § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, |
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die ausschließliche Entgegennahme von Zustellungen, soweit diese statt an den Bevollmächtigten auch unmittelbar an die Partei zulässig sind (z.B. §§ 16 FGG, 8 VwZG). |
Mandatsbedingungen
Eventuelle Ansprüche des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und Rechtsanwalt _________________________ begründeten Vertragsverhältnis auf Ersatz der durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden werden auf 1,5 Mio. EUR begrenzt (§ 51a BRAO).
Mehrere Vollmachtgeber haften für die Rechtsanwalt _________________________ zustehenden Gebühren als Gesamtschuldner.
Kostenerstattungsansprüche des Vollmachtgebers gegen die Staatskasse oder sonstige Dritte werden an Rechtsanwalt _________________________ abgetreten.
Die Handakten dürfen vernichtet werden, wenn das Mandat länger als zwei Jahre beendet ist.
Der Auftraggeber wurde darauf hingewiesen, dass sich die anwaltliche Vergütung nach dem Gegenstandswert bemisst, soweit keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
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(Unterschrift)