Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
Rz. 262
Die Erleichterung beim Senden von Nachrichten ab der beA-Version 3.10 besteht darin, dass ab dieser Version mit nur einer Nachricht alle gewünschten Empfänger erreicht werden können, und nicht mehr verschiedene Nachrichten an die unterschiedlichen Beteiligten versendet werden müssen. So kann dieselbe Nachricht gleichzeitig, z.B. an ein Gericht und an einen beteiligten Kollegen, versendet werden. An das Gericht wird die Nachricht "normal" gesendet, an den beteiligten Kollegen gegen Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB).
Rz. 263
Eine eEB-Anforderung wird nach dem Eingeben des Empfängernamens im Nachrichtenentwurf (1) durch die Auswahl einer entsprechenden Check-Box (2) ermöglicht. Die eEB-Anforderung ist nur innerhalb des beA-Systems, also von Anwalt zu Anwalt, möglich. Eine eEB-Anforderung an z.B. ein Gericht ist nicht möglich. Die Check-Box für die Auswahl einer eEB-Anforderung in der Empfängerzeile, z.B. eines Gerichts (3), ist deaktiviert.
Rz. 264
Abb. 2: Elektronisches Empfangsbekenntnis anfordern
Rz. 265
Das Pflichtfeld Justizbehörde (1) wird automatisch ausgefüllt (in der Empfängerzeile wurde z.B. ein Gericht eingetragen), wenn durch die Eingabe in der Empfängerzeile (2) eine Verknüpfung zum eingetragenen Empfänger in der Datenbank existiert. Bei Bedarf kann im Pflichtfeld Justizbehörde auch nach dem richtigen Eintrag durchsucht werden. Um sich die Suche zu erleichtern (oft wird nicht bekannt sein, wie der genaue Name der Justizbehörde in der Datenbank hinterlegt ist), kann an den Anfang der Suche das Sonderzeichen * (Stern) gesetzt werden (3). Er ist Platzhalter für ein oder beliebig viele Zeichen vor dem bekannten Namensteil, z.B. *hamburg (3) mit einem möglichen Treffer "Amtsgericht Hamburg". Ein weiterer Stern am Ende des bekannten Namensteils muss dabei nicht eingetragen werden. Dies wird vom System automatisch, unsichtbar eingetragen und das System findet alle weiteren Begriffe, die nach dem bekannten Namensteil im Verzeichnis enthalten sein könnten. Das Sonderzeichen * (Stern) kann auch an einer beliebigen Stelle im Suchwort hinzugefügt werden und erweitert dadurch die Anzahl der Treffer, die auf Grundlage des eingetragenen Suchworts in der Datenbank gefunden werden können.
Rz. 266
Abb. 3: Zuständige Justizbehörde leicht finden
Rz. 267
Tipp
Will man einen Schriftsatz nicht nur bei Gericht einreichen, sondern auch von Anwalt zu Anwalt selbst zustellen (z.B. gem. § 132 ZPO), reicht seit der beA-Version 3.10 eine einzige Nachricht aus, siehe Rdn 262 oben. Aus einer Nachricht werden dann gem. der Anzahl der eingetragenen Empfänger die entsprechende Anzahl an gesendeten Nachrichten im Grundordner "Gesendet" zu finden sein. Jeder Empfänger erhält eine eigene Nachricht mit den für ihn bestimmten Eintragungen (Aktenzeichen) und evtl. einer Aufforderung zur Abgabe eines Empfangsbekenntnisses.