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Niemand kann bei der Abfassung seines Testaments die spätere wirtschaftliche Lage seines Erben kennen. Die Zuwendung von Geldbeträgen an Stiftungen in Form eines Vermächtnisses wird gegenüber der Einsetzung der Stiftung als Erben oft bevorzugt, weil dies für die Stiftungen sehr viel weniger Verwaltungsaufwand bedeutet. Bis sich allerdings Stiftungen dazu entschließen, einen Erben auf Erfüllung des ihnen aufgrund eines Vermächtnisses zustehenden Anspruchs zu verklagen, vergehen häufig viele Monate. In diesem Zeitraum haben die Titelgläubiger das Nachlassvermögen, das sich zum Todeszeitpunkt des Erblassers mit dem Eigenvermögen des Erben vermischt, längst vollstreckt.

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