Rz. 248

Ferner ist zugunsten des Geschäftsführers eine Vereinbarung im Anstellungsvertrag möglich, wonach die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist (vgl. OLG Brandenburg v. 18.3.2008 – 6 U 58/07, GmbHR 2009, 824) bzw. dass die GmbH den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ordentlich nur aus wichtigem Grund kündigen darf (vgl. Schrader/Siegel, GmbHR 2022, 337 ff. Vertrauensentzug der Gesellschafter als wichtiger Grund). Dies sichert den Geschäftsführer besonders ab, da dadurch der Weg der Trennung durch die GmbH auf die außerordentliche Kündigung reduziert wird. In der Praxis kommt diese Gestaltung nicht nur im Einzelfall vor. Die GmbH sollte aber sehr sorgfältig abwägen, welche Konsequenzen dies haben kann, wie der Fall der unerwartet schweren oder dauerhaften oder zeitlich unbestimmten Erkrankung des Geschäftsführers auf die Führung und Funktionsfähigkeit der GmbH haben kann (vgl. Picker, GmbHR 2011, 629).

 

Rz. 249

Muster 16.12: Vereinbarung des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung durch die GmbH

 

Muster 16.12: Vereinbarung des Ausschlusses der ordentlichen Kündigung durch die GmbH

Der Geschäftsführervertrag endet, ohne dass es des Ausspruchs einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem Herr/Frau NN das 67. Lebensjahr vollendet. Das Recht der X-GmbH, den Geschäftsführervertrag mit Herrn/Frau während der Vertragslaufzeit ordentlich zu kündigen, ist ausgeschlossen. Die X-GmbH darf den Geschäftsführervertrag nur aus wichtigem Grund unter den Voraussetzungen des § 626 Abs. 1 BGB kündigen. Es gilt die Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB.

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