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§ 16 Vertragstypen / d) Bewertung der Rspr. des EuGH, BGH und BAG – Vorschlag für eine europarechtskonforme Auslegung der negativen Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Peter Houben, Dr. iur. Martin Schimke
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Rz. 163

Die in Rspr. und Lit. umfassende Diskussion um die rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags des GmbH-Geschäftsführers, die bis heute nicht abgeschlossen ist, gehört zu den meist diskutierten Fragen im GmbH-Geschäftsführerrecht (vgl. zutreffend Scholz/Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider, GmbHG, § 35 Rn 259).

 

Rz. 164

Der Danosa-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2010 wird dabei zu Recht weitgehend grundsätzliche Bedeutung für das deutsche Verständnis über die Schutzbedürftigkeit des GmbH-Fremdgeschäftsführers und GmbH-Minderheitsgeschäftsführers zugeschrieben (vgl. Hohenstatt/Naber, NZA 2014, 637 ff., 638 m.w.N). Dies betrifft zumindest alle auf Unionsrecht basierenden Arbeitnehmerschutzvorschriften, d.h. neben der Mutterschutzrichtlinie sind die Antidiskriminierungsrichtlinien, die Befristungsrichtlinie, die Elternurlaubsrichtlinie, die Teilzeitrichtlinie und die Massenentlassungsrichtlinie zu nennen. Fest steht, dass zumindest europarechtlich ein Geschäftsführer auch Arbeitnehmer sein kann. In der im Jahr 2015 zu der Geschäftsführer-Arbeitnehmer-Thematik getroffenen Balkya-Entscheidung des EuGH zu Massenentlassungen hat der EuGH wiederum deutlich festgehalten, dass zu den "Arbeitnehmern" (vorliegend im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie) auch die Geschäftsführer einer GmbH zu zählen sind (vgl. EuGH v. 9.7.2015 – C-229/14). Gleiches gilt nach der Rechtsprechung des EuGH für Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer (vgl. EuGH v. 10.9.2015 – Rs. C-47/14, Holtermann-Entscheidung). Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch kein Ende und auch nicht das Ausmaß der Entwicklung auf das deutsche Rechtsverständnis abzusehen (vgl. ebenso Lunk/Rodenbusch, GmbHR 2012, 188 ff., 195). Zum Teil wird von der "Herausbildung arbeitnehmerähnlicher Organe" gesprochen (vgl. Bayreuther, NZA 20...

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