Hausangestellten-Vertrag
Zwischen
den Eheleuten _________________________
Anschrift
und
Frau _________________________
Anschrift
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1
Vertragsverhältnis, Arbeitsbeginn und Auskunftspflicht
Frau _________________________ wird beginnend mit dem _________________________ im Privathaushalt der Eheleute _________________________ als Haushaltshilfe eingestellt.
Frau _________________________ versichert ausdrücklich, dass die anlässlich der Einstellung von ihr gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, vollständig und lückenlos sind. Änderungen dieser Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 2
Kündigung vor Dienstantritt
Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist eine Kündigung beiderseits ausgeschlossen.
§ 3
Führungszeugnis
Frau _________________________ wird unverzüglich, möglichst vor Arbeitsantritt, den Eheleuten _________________________ ein polizeiliches Führungszeugnis zur Verfügung stellen.
§ 4
Gesundheitszeugnis
Vor ihrem Arbeitsantritt hat Frau _________________________ ein aktuelles ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass gegen die Aufnahme der Tätigkeit keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt, dass keine ärztlichen Bedenken bestehen. Auf Verlangen ist Frau _________________________ jederzeit verpflichtet, sich auch Zweit- und Wiederholungsuntersuchungen zu unterziehen und das Ergebnis den Eheleuten _________________________ zur Verfügung zu stellen.
§ 5
Probezeit
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von drei Monaten zur Probe abgeschlossen und endet, sofern er nicht zuvor verlängert wird, mit Ablauf der Probezeit am _________________________, ohne dass es des Ausspruches einer Kündigung bedarf.
Soweit anschließend an das Probearbeitsverhältnis ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart wird, gelten ebenfalls die Bestimmungen dieses Vertrages als vereinbart.
§ 6
Arbeitsort, Tätigkeit und Aufgabenbereich
Der Arbeitsort von Frau _________________________ ist das Privathaus der Eheleute _________________________ in _________________________ _________________________strasse Nr. _________________________.
Das Aufgabenfeld umfasst alle anfallenden Arbeiten im Haushalt, wie z.B. Putzen, Kochen, Waschen, Bügeln, Einkaufen usw. Frau _________________________ ist ferner verpflichtet, auch andere zumutbare Tätigkeiten zu verrichten, wie beispielsweise bei Bedarf die Beaufsichtigung der Kinder der Eheleute _________________________.
Die Konkretisierung der Arbeitspflichten im Einzelnen bleibt dem Direktions- und Weisungsrecht von Frau/Herrn _________________________ vorbehalten.
Frau _________________________ verpflichtet sich, alle ihr übertragenen Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.
§ 7
Bezüge, Verpfändung
Frau _________________________ erhält ein monatliches Gehalt in Höhe von brutto _________________________ EUR
Das Gehalt wird nach Abzug der gesetzlichen Abgaben jeweils nachträglich nach Ablauf des Monats ausgezahlt.
Frau _________________________ verpflichtet sich, etwaige zu viel gezahlte Beträge unverzüglich und ohne Aufforderung zurückzuzahlen.
Mehrarbeit wird entweder extra auf Basis eines Brutto-Stundensatzes von _________________________ EUR zusätzlich vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen.
Über ihre Bezüge verpflichtet sich Frau _________________________ Stillschweigen zu bewahren.
Die Abtretung und/oder Verpfändung von Geldansprüchen durch Frau _________________________ ist ausgeschlossen.
§ 8
Freiwillige Arbeitgeberleistungen
Sollten die Eheleute _________________________ über die in § 7 diese Hausangestelltenvertrag vereinbarten Bezüge hinaus irgendwelche Boni oder sonstige Leistungen zusätzlich gewähren, handelt es sich um freiwillige Leistungen, die auf einer jeweils gesondert zu treffenden Entscheidung über die Gewährung beruhen. Ein Rechtsanspruch von Frau _________________________ auf die wiederholte oder dauerhafte Gewährung derartiger eventuell gewährter freiwilliger Leistungen für die Zukunft entsteht auch nach mehrmaliger Leistung nicht.
§ 9
Kündigung, Aufhebungsvertrag, Freistellung
Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis beiderseits gem. § 622 Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Soweit die Parteien die Verlängerung des Vertrages über das Ende der Probezeit hinaus vereinbaren, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist beträgt gem. § 622 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Die Kündigung bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Eine Kündigung durch die Eheleute _________________________ kann sowohl von Frau _________________________ wie von Herrn _________________________ jeweils einzeln ausgesprochen werden.
Den Vertragsparteien steht es frei, das Arbeitsverhältnis durch Abschluss e...