Geschäftsführerdienstvertrag
zwischen der Firma
_________________________-GmbH
_________________________
(Adresse)
– nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt –
vertreten durch die Gesellschafterversammlung, diese vertreten durch
_________________________
und
Herrn/Frau _________________________
_________________________
(Adresse)
§ 1
Vertragsverhältnis und Vertragsdauer
(1) Herr/Frau _________________________ wird ab _________________________ als Geschäftsführer/in der Gesellschaft tätig.
(2) Der Geschäftsführerdienstvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(3) Der Dienstsitz ist der jeweilige satzungsmäßige Sitz der Gesellschaft. Der Umfang der Anwesenheit von Herrn/Frau _________________________ am Dienstsitz steht im Ermessen von Herrn/Frau _________________________ (ggf. Zusatz: Herr/Frau _________________________ erhält ein angemessenes, repräsentatives ausgestattetes Büro incl. einer allein Herrn/Frau _________________________ zugeordneten Sekretärin/Assistentin/Assistent, die Herr/Frau _________________________ auswählt bzw. einstellt.)
§ 2
Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis
(1) Herr/Frau _________________________ vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen gerichtlich und außergerichtlich. Herr/Frau _________________________ führt gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder Prokuristen die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes.
(2) Herr/Frau _________________________ erbringt seine Dienstleistung weisungsfrei unter Beachtung der Bestimmungen der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages der GmbH und der Vereinbarungen dieses Vertrages. Herr/Frau _________________________ handelt unter Berücksichtigung seiner/ihrer Verantwortung als gesellschaftsrechtlich bestelltes Organ, Arbeitgeber/in und Repräsentant/in der Gesellschaft. Herr/Frau _________________________ kann seine/ihre Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestalten.
(3) Lediglich zur Vornahme von Rechtsgeschäften, welche über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, ist Herr/Frau _________________________ verpflichtet, die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen.
oder (bei einem Alleingeschäftsführer):
(1) Herr/Frau _________________________ vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich, und zwar bis auf weiteres allein. Herr/Frau _________________________ führt die Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die Gesellschaft behält sich vor, die Geschäftsführung zu erweitern und in diesem Zusammenhang die Vertretungs- und Geschäftsführungsbefugnis neu zu verteilen.
(2) Herr/Frau _________________________ erbringt seine/ihre Dienstleistung weisungsfrei unter Beachtung der Bestimmungen der Gesetze, des Gesellschaftsvertrages der GmbH und der Vereinbarungen dieses Vertrages. Herr/Frau _________________________ handelt unter Berücksichtigung seiner/ihrer Verantwortung als gesellschaftsrechtlich bestelltes Organ, Arbeitgeber/in und Repräsentant/in der Gesellschaft. Herr/Frau _________________________ kann seine/ihre Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestalten.
(3) Lediglich zur Vornahme von Rechtsgeschäften, welche über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen, ist Herr/Frau _________________________ verpflichtet, die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung einzuholen.
§ 3
Bezüge
(1) Herr/Frau _________________________ erhält mit Wirkung vom _________________________ ein monatliches Grundgehalt in Höhe von brutto _________________________ EUR (i.W.: _________________________ EUR), welches jeweils am Monatsende unbar ausgezahlt wird. Das Grundgehalt wird jährlich auf eine Erhöhung überprüft und zumindest in Höhe des Inflationsausgleiches angepasst.
(2) Herr/Frau _________________________ erhält außerdem ein 13. Monatsgehalt, welches je zur Hälfte brutto im Mai und November eines jeden Jahres ausgezahlt wird.
(3) Ferner erhält Herr/Frau _________________________ eine Gewinn-Tantieme pro Geschäftsjahr in Höhe von 10 % der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage der Tantieme ist der Jahresüberschuss vor Abzug aller Geschäftsführer-Tantiemen (ggf. Zusatz: und nach Verrechnung mit (etwaigen) Verlustvorträgen). Die Auszahlung der Tantieme erfolgt brutto innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses.
Sie wird anteilig berechnet, wenn das Vertragsverhältnis während der Laufzeit eines vollen Kalenderjahres beendet wird.
Die Gesellschaft behält sich vor, außergewöhnliche Geschäftsvorfälle und Erträge, die nicht das Ergebnis des operativen Geschäfts sind, wie beispielhaft die Veräußerung einer Beteiligung oder von Grundbesitz, aus der Bemessungsgrundlage für die Tantieme herauszunehmen.
Eine nachträgliche Änderung des körperschaftsteuerlichen Gewinns/Jahresabschlusses durch eine spätere Betriebsprüfung verändert die Bemessungsgrundlage nicht...