Rz. 1591

Bei Leistungsstörungen in der Sphäre der angestellten Vertriebskräfte kann der Arbeitgeber ein Interesse daran haben, sich von dem Vertragsverhältnis zum Arbeitnehmer zu lösen. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, ist der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt (für die personenbedingte und die verhaltensbedingte Kündigung gelten die allgemeinen Grundsätze, vgl. dazu § 30 Rdn 108 ff., 332 ff.).

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