(Anm.: Den Vertrag als Freier-Mitarbeiter-Vertrag bezeichnen, um den Willen der Vertragsparteien zu bekunden.)
Freier-Mitarbeiter-Vertrag
zwischen der
Fa. _________________________
_________________________
(Adresse)
– im Folgenden auch "Auftraggeber" genannt –
und
Herrn/Frau _________________________
_________________________
(Adresse)
– im Folgenden auch "Auftragnehmer" genannt –
(Ggf. Präambel als Vorspann, die die selbstständige Unternehmerstellung des Freien Mitarbeiters unterstreicht.)
Präambel
Herr/Frau _________________________ ist selbstständiger Berater und verfügt über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet _________________________ . Der Auftraggeber benötigt dieses (Spezial-)Know-how für _________________________. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien den nachfolgend im Einzelnen geregelten Freien-Mitarbeiter-Vertrag.
oder:
Herr/Frau _________________________ betreibt seit _________________________ ein selbstständiges Büro mit den Leistungen _________________________ . Im Rahmen noch verfügbarer Kapazitäten stellt Herr/Frau _________________________ seine Dienste als Freier Mitarbeiter dem Auftraggeber für das Projekt _________________________ zur Verfügung.
Im Einzelnen regelt sich dies wie folgt:
ggf. Zusatz:
Die Parteien sind sich bewusst, dass die beabsichtigte Tätigkeit auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden könnte. In Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen haben die Parteien jedoch bewusst (bzw. auf Wunsch von Herrn/Frau _________________________ ) davon keinen Gebrauch gemacht, damit Herr/Frau _________________________ auch anderen Tätigkeiten für weitere Auftraggeber uneingeschränkt nachgehen und Ort, Zeit und Ablauf der Tätigkeit selbst frei bestimmen kann. Herr/Frau _________________________ erbringt die leistende Dienstleistung weisungsfrei und ist nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert.
§ 1
Gegenstand und Umfang der Tätigkeit
(individuelle Gestaltung nach Lage des Einzelfalles erforderlich)
Möglichst genaue Beschreibung der zu leistenden Tätigkeit (wirklichkeitsgetreue Darstellung); Mitwirkungspflichten des Auftraggebers ggf. formulieren hinsichtlich termingerechter Weiterleitung von Informationen und Unterlagen an den Freien Mitarbeiter.
Bei "Dauer"-Beschäftigung des Freien Mitarbeiters ist besondere Vorsicht angezeigt, wobei allerdings allein die Tatsache des Vorliegens eines Dauerrechtsverhältnisses für sich genommen noch keinen arbeitsrechtlichen Indizwert hat. Der Freie Mitarbeiter sollte Aufträge ablehnen können und in der Realität dies auch tun und auch für andere Auftraggeber tätig sein (Gesamtbild).
Bei Änderung des Vertragsgegenstandes während Laufzeit Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse vornehmen, damit Vertrag und Wirklichkeit übereinstimmen.
Hervorheben, dass der freie Mitarbeiter nicht weisungsgebunden ist und über Inhalt, Leistungsort und seine Zeit sowie über Leistungsablauf, Durchführung und Dauer frei bestimmen kann.
Die Weisungsfreiheit schließt nicht eine an den Bedürfnissen des Projektes orientierte Abstimmung aus. Es ist zu berücksichtigen, dass bei Arbeitsleistungen höherer Art die Weisungsbefugnis hinsichtlich der Ausführung der Arbeit typischerweise stark eingeschränkt ist.
Ggf. Festlegung von Terminen, sachgemäße und termingerechte Dienstleistung; Beginn und Ende der Tätigkeit, u.a.
Die Tätigkeit von Herrn/Frau _________________________, die am _________________________ beginnt, umfasst folgende Leistungen _________________________ Herr/Frau _________________________ erbringt die vorbeschriebenen Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig, leitend und nach seinem/ihrem pflichtgemäßen Ermessen.
oder:
Die Tätigkeit von Herrn/Frau _________________________ umfasst folgende Leistungen: _________________________.
Herr/Frau _________________________ nimmt seine/ihre Tätigkeit am _________________________ auf. Im Einzelnen werden folgende Termine festgelegt _________________________ . Das Vertragsverhältnis endet am _________________________.
Bei der Durchführung der vereinbarten Tätigkeiten unterliegt Herr/Frau _________________________ keinen Weisungen des Auftraggebers. Hinsichtlich des Arbeitsorts, der Arbeitszeit und des Arbeitsablaufs ist Herr/Frau _________________________ frei.
§ 2
Recht des freien Mitarbeiters, eigene Mitarbeiter einzusetzen
(Leistung muss nicht persönlich erbracht werden.)
Herr/Frau _________________________ ist berechtigt, eigene qualifizierte Mitarbeiter einzusetzen.
Herr/Frau _________________________ ist nicht zu einer persönlichen Dienstleistung verpflichtet.
Herr/Frau _________________________ sichert jedoch eine sach- und termingerechte Dienstleistung zu.
§ 3
Unverzügliche Unterrichtungspflicht
(Beide Parteien trifft eine unverzügliche Unterrichtungspflicht bei etwaigen Projekt-/Abwicklungsschwierigkeiten oder (vorhersehbaren) Zeitverzögerungen)
Sollten sich im Rahmen der Tätigkeit Schwierigkeiten oder (vorhersehbare) Z...