Rz. 227

Der Berufungskläger, der innerhalb der Berufungsbegründungsfrist einen formwirksamen Antrag auf Fristverlängerung gestellt hat, genießt – was mit Blick auf ein etwaiges Wiedereinsetzungsgesuch bedeutsam ist – Vertrauensschutz, wenn die Gewährung der beantragten Fristverlängerung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.[346] Dies ist bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist der Fall, wenn dieser auf erhebliche Gründe im Sinne des § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO gestützt wird.[347]

 

Rz. 228

Der Berufungskläger kann sich auf den Inhalt der Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden verlassen. Dies gilt auch dann, wenn die Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden fehlerhaft ist.[348] Das bedeutet: Der Berufungskläger braucht keinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, wenn der Vorsitzende eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist über die Grenzen des § 520 Abs. 2 S. 2 ZPO (Monatsfrist) hinaus gewährt hat und der Berufungskläger daraufhin seine Berufung im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden begründet hat.[349]

 

Rz. 229

 

Hinweis

Kein Vertrauensschutz besteht aber bei fehlendem rechtzeitigem Antrag. Die Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels durch den Vorsitzenden des Rechtsmittelgerichts ist nicht wirksam, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Verlängerungsantrags die Frist zur Rechtsmittelbegründung bereits abgelaufen war.[350]

 

Rz. 230

Wird die Verlängerungsverfügung des Vorsitzenden fehlerhaft durch die Geschäftsstelle an den Berufungskläger übermittelt (unzutreffende fernmündliche Angabe;[351] fehlerhafte beglaubigte Abschrift[352]), ist der objektive Inhalt der an ihn gerichteten Mitteilung des Gerichts maßgebend, soweit die Unrichtigkeit nicht offensichtlich ist. Hält er diese ein, fehlt es an einer Fristversäumung.[353]

 

Rz. 231

 

Beispiel

Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsklägers, die Frist für die Berufungsbegründung "um einen Monat bis zum 22.9.20… zu verlängern", obgleich die Monatsfrist nach § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO bis zum 29.9.20… läuft, und verlängert der Vorsitzende auf diesen Antrag hin die Frist für die Berufungsbegründung bis zum 22.9.20…, so ist diese Fristverlängerungsverfügung in aller Regel nach ihrem objektiven Inhalt dahin zu verstehen, dass damit die Frist für die Berufungsbegründung – unter abschließender Verbescheidung des Fristverlängerungsantrags – lediglich bis zum 22.9.20… verlängert und ein etwa weitergehender Antrag stillschweigend abgelehnt worden ist.[354]

 

Rz. 232

 

Hinweis

Bei der unzutreffenden telefonischen Mitteilung gerät der Berufungskläger aber ggf. in Beweisnot. Er muss daher einen Aktenvermerk darüber anfertigen, bis zu welchem Zeitpunkt die Berufungsbegründungsfrist nach der Auskunft der Geschäftsstelle verlängert worden ist.[355]

[348] BGHZ 37, 125; BAG NJW 1962, 1413.
[350] BGH NJW-RR 2017, 577; BGH NJW-RR 2016, 1529.
[351] BGH NJW-RR 1994, 444, 445.
[354] BGH NJW 2015, 1966; vgl. auch BGH NJOZ 2017, 261 zur "antragsgemäßen" Fristverlängerung.
[355] BGH AnwBl 1998, 45, 46.

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