Rz. 447

Muster 17.5: Wiedereinsetzungsantrag bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist für die versäumte Berufungsbegründung

 

Muster 17.5: Wiedereinsetzungsantrag bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist für die versäumte Berufungsbegründung

An das

Landgericht/Oberlandesgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

des _________________________

– Kläger, Berufungskläger und Antragsteller –

Prozessbevollmächtigter: RA _________________________

gegen

_________________________

– Beklagter, Berufungsbeklagter und Antragsgegner –

Prozessbevollmächtigter erster Instanz: RAe _________________________

beantrage ich namens des Klägers,

 
  1. dem Kläger wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren,
  2. das angefochtene Urteil abzuändern und entsprechend den erstinstanzlichen Schlussanträgen _________________________ zu erkennen.

Begründung:

1.

Das Landgericht/Oberlandesgericht hat dem Kläger durch Beschl. v. _________________________ unter Beiordnung des Unterzeichners für die Durchführung des Berufungsverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt. Dieser Beschluss ist dem Unterzeichner am _________________________ durch Zustellung gemacht worden, so dass an diesem Tage das Hindernis beseitigt war, aufgrund dessen der Kläger die Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist nicht hat wahren können.

Mit Schriftsatz vom _________________________ hat der Kläger gegen das angefochtene Urteil Berufung eingelegt und gleichzeitig, innerhalb der Zwei-Wochenfrist gem. § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO diesbezüglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt.

Mit dem vorstehenden Antrag unter Ziffer 1 beantragt der Kläger nunmehr auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Berufungsbegründungsfrist. Die Wiedereinsetzungsfrist beträgt hier einen Monat gem. § 234 Abs. 1 S. 2 ZPO. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis gem. § 234 Abs. 2 ZPO behoben ist, mithin mit der Zustellung des PKH-Beschlusses. Somit wahrt der Kläger mit diesem Schriftsatz die einmonatige Wiedereinsetzungsfrist unter Nachholung der versäumten Prozesshandlung gem. § 236 Abs. 2 ZPO.

2.

Zur Begründung der eingelegten Berufung wird wie folgt ausgeführt:

_________________________

Rechtsanwalt

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