Rz. 447
Muster 17.5: Wiedereinsetzungsantrag bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist für die versäumte Berufungsbegründung
An das
Landgericht/Oberlandesgericht
in _________________________
In dem Rechtsstreit
des _________________________
– Kläger, Berufungskläger und Antragsteller –
Prozessbevollmächtigter: RA _________________________
gegen
_________________________
– Beklagter, Berufungsbeklagter und Antragsgegner –
Prozessbevollmächtigter erster Instanz: RAe _________________________
beantrage ich namens des Klägers,
1. | dem Kläger wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, | |
2. | das angefochtene Urteil abzuändern und entsprechend den erstinstanzlichen Schlussanträgen _________________________ zu erkennen. |
Begründung:
1. | Das Landgericht/Oberlandesgericht hat dem Kläger durch Beschl. v. _________________________ unter Beiordnung des Unterzeichners für die Durchführung des Berufungsverfahrens Prozesskostenhilfe bewilligt. Dieser Beschluss ist dem Unterzeichner am _________________________ durch Zustellung gemacht worden, so dass an diesem Tage das Hindernis beseitigt war, aufgrund dessen der Kläger die Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist nicht hat wahren können. Mit Schriftsatz vom _________________________ hat der Kläger gegen das angefochtene Urteil Berufung eingelegt und gleichzeitig, innerhalb der Zwei-Wochenfrist gem. § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO diesbezüglich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Mit dem vorstehenden Antrag unter Ziffer 1 beantragt der Kläger nunmehr auch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Berufungsbegründungsfrist. Die Wiedereinsetzungsfrist beträgt hier einen Monat gem. § 234 Abs. 1 S. 2 ZPO. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis gem. § 234 Abs. 2 ZPO behoben ist, mithin mit der Zustellung des PKH-Beschlusses. Somit wahrt der Kläger mit diesem Schriftsatz die einmonatige Wiedereinsetzungsfrist unter Nachholung der versäumten Prozesshandlung gem. § 236 Abs. 2 ZPO. |
2. | Zur Begründung der eingelegten Berufung wird wie folgt ausgeführt: _________________________ |
Rechtsanwalt
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