Rz. 1

Persönliche Freibeträge

Ehegatten und Lebenspartner: 500.000 EUR
Kinder: 400.000 EUR
Enkel: 200.000 EUR[1]
Sonstige Personen der Steuerklasse I (Urenkel): 100.000 EUR
Steuerklasse II und III: 20.000 EUR.

Sachliche Freibeträge

Steuerklasse I: 41.000 EUR für Hausrat und 12.000 EUR für andere bewegliche Sachen
Steuerklasse II und III: 12.000 EUR
Pflegepauschfreibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG 20.000 EUR.
 

Rz. 2

Übersicht: Steuersätze

 
Wert bis … EUR des steuerpflichtigen Erwerbs Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000  7 % 15 % 30 %
300.000 11 % 20 % 30 %
600.000 15 % 25 % 30 %
6.000.000 19 % 30 % 30 %
13.000.000 23 % 35 % 50 %
26.000.000 27 % 40 % 50 %
darüber 30 % 43 % 50 %

Die in der Tabelle ausgewiesenen Steuersätze der Steuerklasse II gelten für steuerpflichtige Erwerbe ab dem 1.1.2010.[2] Demgegenüber entsprachen im Jahr 2009 die Steuersätze der Klasse II den Werten der Steuerklasse III.[3]

[1] Wenn die Zwischengeneration lebt; sind die Eltern vorverstorben, gilt ein Freibetrag von 400.000 EUR.
[2] Wachstumsbeschleunigungsgesetz v. 22.12.2009, BGBl I 2009, 3950.

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