Amtsgericht
– Handelsregister –
60256 Frankfurt am Main
Taxelex GmbH
– Neue Sache –
Ich überreiche in der Anlage eine Ausfertigung der Gründungsurkunde der Gesellschaft und melde diese zur Eintragung in das Handelsregister an. Die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet: Gerichtsstraße 15, _____ Frankfurt am Main.
Der unterzeichnende Tobias Trakel ist zum Geschäftsführer bestellt. Er zeichnet seine Unterschrift wie folgt:
_____
Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser einzeln zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so sind zwei Geschäftsführer gemeinsam oder jeweils ein Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Die Gesellschafterversammlung kann einzelnen Geschäftsführern Einzelvertretungsberechtigung und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Der unterzeichnende Geschäftsführer Trakel ist einzeln vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Unterzeichner versichert, dass keine Umstände vorliegen, die seiner Bestellung nach § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 3 sowie S. 3 GmbHG entgegenstehen. Demgemäß versichert er insb. Folgendes:
(1) |
Der Tatbestand des § 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG liegt nicht vor: Dem Unterzeichner wurde weder aufgrund eines gerichtlichen Urteils noch einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde untersagt, einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig auszuüben. Ggf. Alternative: Dem Unterzeichner wurde weder aufgrund eines gerichtlichen Urteils noch einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde untersagt, einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig hinsichtlich eines Unternehmensgegenstands auszuüben, der ganz oder teilweise mit dem Gegenstand eines solchen Verbots übereinstimmt. |
(2) |
Der Tatbestand von § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG liegt nicht vor: Der Unterzeichner ist – noch nie – wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten verurteilt worden. |
Ggf. Alternative: … während der vergangenen fünf Jahre seit der Rechtskraft des Urteils nicht verurteilt worden mit der Maßgabe, dass die Zeit nicht eingerechnet wird, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.
(3) |
Es gibt auch keine Verurteilung im Ausland wegen einer Tat, die mit den in der Versicherung gem. (2) genannten Taten vergleichbar ist. Ggf. Alternative: … weder im Inland wegen einer vorsätzlichen Straftat gem. § 6 Abs. 2 S. 3 Nr. 3 GmbHG noch im Ausland wegen vergleichbarer Taten rechtskräftig verurteilt worden. |
(4) |
Der Unterzeichner ist vom beglaubigenden Notar über seine unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht, über die Strafbarkeit falscher Angaben im Rahmen dieser Handelsregisteranmeldung und darüber belehrt worden, dass das Registergericht zur Überprüfung seiner Angaben einen Auszug aus dem Bundeszentralregister über strafrechtliche Verurteilungen und andere Eintragungen (z.B. Untersagung der Ausübung eines Berufes oder Gewerbes) einholen kann. |
Der Unterzeichner versichert zudem Folgendes:
Das Stammkapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt und befindet sich endgültig in der freien Verfügung des Geschäftsführers und ist nicht mit Verbindlichkeiten vorbelastet.
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(Unterschrift des Geschäftsführers)
Notarieller Beglaubigungsvermerk