Rz. 231

Die Jungunternehmer Felix und Justus aus dem Fall E I (siehe Rdn 85) sind groß ins Geschäft gekommen. Sie haben schon erhebliche Rücklagen gebildet. Sie empfinden es allerdings als einen diskriminierenden Makel, dass sie in der Firma ihres Unternehmens den Zusatz "haftungsbeschränkt" führen müssen. Sie möchten außerdem auch die Fessel los sein, ständig ein Viertel ihres Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einstellen zu müssen.

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