Rz. 50

Zur Erklärung Ziff. 2.: Kostengünstiger, aber regelmäßig nicht zweckmäßig ist die Bestellung des Geschäftsführers im Gesellschaftsvertrag, vgl. Rdn 25.
Die Hinweise des Notars orientieren sich an einem Formulierungsvorschlag in einem Seminar von Heckschen, Die GmbH-Reform, am 11.9.2008.
Vgl. zur Ziff. 1 und Nachmeldung einer Verwendung der Einlagen vor Handelsregistereintragung der Gesellschaft Roth/Altmeppen, § 8 Rn 22 f.

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