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Den Gesellschaftern der
Trakel und Kollegen Taxelex GmbH
Wir, die unterzeichnenden Gesellschafter Matthias Meier und Jürgen Gutmann, laden Sie gem. § 50 Abs. 3 GmbHG zu einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung am _____ um _____ Uhr in die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Gerichtsstraße 15, 60313 Frankfurt am Main ein und kündigen folgende Punkte der Beschlussfassung an:
1. |
Abberufung des Geschäftsführers Meilinger und fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages; |
2. |
Bestellung eines neuen Geschäftsführers; |
3. |
Maßregeln zur besseren Überprüfung und Überwachung der Geschäftsführung; |
4. |
Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Gesellschaft gem. § 43 Abs. 2 GmbHG gegen den Geschäftsführer Meilinger zustehen, sowie Bestellung eines Besonderen Vertreters gem. § 46 Nr. 8 GmbHG. |
Wir halten ausweislich der Gesellschafterliste zusammen Geschäftsanteile im Nennbetrag von insg. 80.000 EUR am Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 500.000 EUR, die mehr als den zehnten Teil des Stammkapitals ausmachen, nämlich der unterzeichnende Meier 50.000 EUR, Gutmann 30.000 EUR. Wir sind damit gem. § 50 Abs. 1 GmbHG berechtigt, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung zu verlangen. Mit Schreiben vom _____ (Anlage) haben wir die Geschäftsführer aufgefordert, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Diese haben jedoch bislang keine Versammlung einberufen. Daher sind wir gem. § 50 Abs. 3 S. 1 GmbHG als Gesellschafter zur Einberufung der Versammlung berechtigt.
Grund für die Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung ist, dass der Geschäftsführer Meilinger ein Unternehmen zum Vertrieb branchenspezifischer Software gegründet hat, mit Hilfe dessen er die Produkte unserer GmbH in nur äußerlich leicht abgewandelter Form und weitaus billiger als unsere Gesellschaft auf den Markt bringt. Er hat gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot und das vertragliche Verbot nach § 1 Nr. 8 seines Anstellungsvertrages verstoßen. Er hat somit seine Pflichten als Geschäftsführer gröblich verletzt. Seine Abberufung aus wichtigem Grund und die fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages sind geboten. Der Gesellschaft stehen außerdem Ersatzansprüche gem. § 43 Abs. 2 GmbHG gegen Herrn Meilinger zu, über deren Geltendmachung die Gesellschafterversammlung beraten und einschließlich der Bestellung eines besonderen Vertreters beschließen soll.
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Unterschrift (Matthias Meier) |
Unterschrift (Jürgen Gutmann) |