Verhandelt zu Frankfurt
am _____
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____
mit dem Amtssitz in _____
erschien
Herr Felix Knall, wohnhaft Oststraße 10, 60000 Frankfurt, Kaufmann, geb. am 1.12.1958
– dem Notar von Person bekannt –.
Der Erschienene erklärte, nicht für sich selbst, sondern als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Firma Knall + Co. Elektronik GmbH (nachfolgend Knall GmbH) sowie gem. der im Original beigefügten Vollmachten von Tobias Trakel, Matthias Meier, Zinn Hard- und Software GmbH sowie Jürgen Gutmann zu handeln.
Der Erschienene erklärte, handelnd wie angegeben, zur notariellen Beurkundung das Folgende:
Die von mir Vertretenen sind die alleinigen Gesellschafter der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB _____ eingetragenen Trakel und Kollegen Taxelex GmbH (nachfolgend Gesellschaft). Die von mir Vertretenen halten die folgenden Geschäftsanteile des insgesamt 500.000 EUR betragenden Stammkapitals der Gesellschaft: _____. Das Stammkapital ist voll einbezahlt und vollständig vertreten.
Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen der Einberufung oder Ankündigung halte ich, handelnd wie angegeben namens sämtlicher Gesellschafter, hiermit eine Gesellschafterversammlung der Gesellschaft ab und beschließe einstimmig:
I. Beschluss zur Einführung eines genehmigten Kapitals
1. |
Die Geschäftsführer werden ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum _____ von derzeit _____ EUR um 50 %, mithin _____ EUR, durch ein- oder mehrmaliger Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). |
2. |
Die Geschäftsführer dürfen von der Ermächtigung nach Ziff. 1 nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen Gebrauch machen:
a) |
Die Ausgabe der neuen Geschäftsanteile erfolgt – entsprechend § 203 Abs. 3 S. 1 AktG frühestens nach Volleinzahlung ausstehender Einlagen – zu einem angemessenen Ausgabekurs (Agio), der dem Unternehmenswert entspricht. Der Ausgabebetrag der neuen Geschäftsanteile muss insb. unter Berücksichtigung des Werts der Gesellschaft angemessen sein und Sacheinlagen dürfen nicht überbewertet sein |
b) |
Von der Ausnutzung der Ermächtigung ist den Gesellschaftern ein Bericht entsprechend § 186 Abs. 4 AktG drei Wochen vor der beabsichtigten Ausnutzung auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich zu machen, in dem der beabsichtigte Ausgabebetrag und, soweit Sacheinlagen hereingenommen werden sollen, der Wert der Sacheinlage im Einzelnen zu erläutern ist. |
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II. Änderung des Gesellschaftsvertrages
§ _____ des Gesellschaftsvertrages werden die folgenden neuen Absätze _____ angehängt:
1. |
Die Geschäftsführer werden ermächtigt, das Stammkapital der Gesellschaft bis zum _____ von derzeit _____ EUR um 50 %, mithin _____ EUR, durch ein- oder mehrmaliger Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). |
2. |
Die Geschäftsführer dürfen von der Ermächtigung nach Ziff. 1 nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen Gebrauch machen:
a) |
Die Ausgabe der neuen Geschäftsanteile erfolgt – entsprechend § 203 Abs. 3 S. 1 AktG frühestens nach Volleinzahlung ausstehender Einlagen – zu einem angemessenen Ausgabekurs (Agio), der dem Unternehmenswert entspricht. Der Ausgabebetrag der neuen Geschäftsanteile muss insb. unter Berücksichtigung des Werts der Gesellschaft angemessen sein und Sacheinlagen dürfen nicht überbewertet sein |
b) |
Von der Ausnutzung der Ermächtigung ist den Gesellschaftern ein Bericht entsprechend § 186 Abs. 4 AktG drei Wochen vor der beabsichtigten Ausnutzung auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich zu machen, in dem der beabsichtigte Ausgabebetrag und, soweit Sacheinlagen hereingenommen werden sollen, der Wert der Sacheinlage im Einzelnen zu erläutern ist. |
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III. Kosten
Die Kosten dieser Urkunde und ihrer Vorbereitung trägt die Gesellschaft.
Diese Niederschrift wurde dem Erschienenen vom Notar vorgelesen, von ihm genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben.
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Unterschrift (Felix Knall) |
Unterschrift (Notar) |