Rz. 381

Auch das Urlaubsgeld, das der Arbeitgeber neben dem Arbeitsentgelt aufgrund einzelvertraglicher oder tarifvertraglicher Verpflichtung zahlt, ist eine Sonderleistung, die u.a. dazu dient, dem Arbeitnehmer den Urlaub angenehmer zu bereiten. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Arbeitgeberleistung, die inhaltlich oft wie eine Weihnachtsgratifikation ausgestaltet und dementsprechend rechtlich wie eine Gratifikation behandelt werden kann (BAG v. 14.10.2008 – 9 AZR 792/07; BAG v. 11.4.2000 – 9 AZR 225/99).

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