Rz. 32

Die MB/KK sind Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld­versicherung, die MB/KT sind Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung. Musterbedingungen haben nach der Deregulierung im Jahre 1994 Geltung erlangt; einer Genehmigung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) bedurfte es daher nicht.

 

Rz. 33

Die nach der Deregulierung zunächst zur Verfügung stehenden MB/KK 94 und die MB/KT 94 stellten unverbindliche Empfehlungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung dar und ersetzten die bisher verwendeten MB/KK 76 und MB/KT 78. Soweit Abweichungen vorlagen, trugen sie der durch die Einführung der §§ 178 a ff. VVG a.F. geschaffenen Rechtslage Rechnung. Diese Versicherungsbedingungen wurden insoweit ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers Bestandteil des bestehenden Vertrages, als sie die bisherigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen an die neuen Vorschriften der §§ 178 a ff. VVG a.F. anpassten; da diese Vorschriften geltendes Recht waren, sind zwangsläufig auch die dieses umsetzenden AVB wirksam, ohne dass der Versicherungsnehmer dem – wie an sich üblich – zustimmen musste. Insofern bestand eine Ausnahme von der an sich erforderlichen Zustimmung des Versicherungsnehmers bei Einbeziehung geänderter Versicherungsbedingungen in laufende Verträge.

Im Zuge der VVG-Reform wurden die Musterbedingen aktualisiert, wobei zunächst die MB/KK 2008 und die MB/KT 2008 vom Verband der PKV entwickelt wurden.

 

Rz. 34

Folgende Musterbedingungen wurden inzwischen vom Verband der PKV entwickelt:

MB/KK 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung,
MB/KT 2009 für die Krankentagegeldversicherung,
MB/PV 2009 für die Pflegekrankenversicherung,
AVB/PPV 2017 für die Private Pflegepflichtversicherung,
MB/GEPV 2017 für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung,
MB/EPV 2017 für die ergänzende Pflegekrankenversicherung,
MB/BT 2009 für den Basistarif,
MB/ST 2009 für den Standardtarif,
MB/PSKV 2009 für die private studentische Krankenversicherung,
AVB/NLT 2013 für den Notlagentarif.
 

Rz. 35

Alle aktuellen Musterbedingungen werden auf der Internetseite des Verbandes der privaten Krankenversicherung[6] zum Download bereit gestellt, die MB/KK 2009 und MB/KT 2009 sind im Anhang (vgl. Rdn 874 f.) abgedruckt.

 

Rz. 36

 

Hinweis

Den nachfolgenden Ausführungen werden die MB/KK 2009 sowie MB/KT 2009 zugrunde gelegt. Die Kommentierung der erheblich abweichenden Bedingungen zum Basistarif (MB/BT 2009) und zum Notlagentarif (AVB/NLT 2013) erfolgt nur in den Grundzügen bei den darzustellenden Neuerungen durch das VVG 2009.

 

Rz. 37

Die MB/BT orientieren sich letztendlich für die PKV bislang systemwidrig an sozialrechtlichen Vorgaben und den Leistungen der GKV. Die Bearbeitung verzichtet daher bewusst auf eine umfassende Darstellung der Regelungen zum Basistarif, die nur ansatzweise dargestellt werden (vgl. Rdn 80 ff.) und verweist insoweit auf die hierzu veröffentliche Kommentierung.[7]

[6] www.pkv.de unter der Rubrik Service/Rechtsquellen/Musterbedingungen.
[7] Vgl. insoweit z.B. bei Bach/Moser/Reif/Schneider, Teil E und Prölss/Martin/Voit, Teil II J. Krankenversicherung.

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