Rz. 12

Für Antragsteller, die eine hohe Anzahl an Mahnanträgen einreichen, besteht die Möglichkeit der Optimierung des automatisierten Mahnverfahrens durch einen sog. Kennziffern-Antrag. Die Vergabe der Kennziffer ist kostenlos. Das Mahnverfahren wird durch die Verwendung einer Kennziffer erheblich beschleunigt, die Gerichtskosten werden durch Lastschrift eingezogen. Neben der Kennziffer wird dann eine Teilnehmer-Kennung, bestehend aus drei Buchstaben, vergeben, die die weitere Identifizierung der Antragsdatensätze ermöglicht und der laufenden Nummer des Antrags vorangestellt wird.

 

Rz. 13

Bei einer Vielzahl von Mahnanträgen bietet es sich an, im Entwurfsordner einen Unterordner "Mahnanträge" anzulegen. Die hochgeladenen EDA-Dateien werden als Schriftsatz deklariert. Der Anwalt kann durch Anbringung einer Stapelsignatur, siehe dazu § 11 Rdn 44, komfortabel mit einer einmaligen PIN-Eingabe sämtliche Mahnanträge in diesem Entwurfsordner qualifiziert elektronisch signieren, wenn die Anzahl 100 nicht übersteigt.

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