Rz. 3

Es soll davon ausgegangen werden, dass auch in Bezug auf das 6-jährige Kind K1 ein Unterhaltstatbestand wegen Kinderbetreuung erfüllt ist (vgl. hierzu Fälle 16 und 19, siehe § 3 Rdn 28, § 4 Rdn 1).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge