Rz. 16

Sind beide Parteien durch Rechtsanwälte vertreten, kann ein Anwalt die Zustellung an die andere Partei auch gem. § 195 ZPO durch Zustellung von Anwalt zu Anwalt vornehmen. Dies ist jedoch kein Zwang, die Zustellung kann ebenso wirksam im Parteibetrieb geschehen. Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt erfolgt durch Aushändigung des Schriftstücks. An die Stelle der Zustellungsurkunde tritt das Empfangsbekenntnis des Anwalts, an die Stelle der für den Zustellungsempfänger bestimmten Abschrift der Zustellungsurkunde eine Bescheinigung des zustellenden Anwalts. Anwälte können sich mittlerweile aber auch gem. § 195 Abs. 1 S. 5 ZPO elektronisch über das beA Schriftstücke zustellen und das gem. § 195 Abs. 2 S. 2 ZPO elektronisch rückbestätigen.

 

Rz. 17

Muster 1: Anwaltszustellung

 

Muster: Anwaltszustellung

Hiermit stelle ich diese beglaubigte Abschrift des Vergleiches vom 25.3.2019 in dem Rechtsstreit Müller ./. Meier, 3 C 123/18, AG Sinzig Herrn/Frau Rechtsanwalt Müller _________________________ von Anwalt zu Anwalt zu.

 
Ort und Datum Unterschrift

Der Zustellungsempfänger wird gebeten, auf die dem Anwalt zurückzugebende Ausfertigung folgendes Empfangsbekenntnis zu erteilen: _________________________

 

Rz. 18

Muster 2: Anwaltsempfangsbekenntnis

 

Muster: Anwaltsempfangsbekenntnis

Hiermit bekenne ich mich unter Verzicht auf die förmliche Zustellung zur Zustellung von Anwalt zu Anwalt des Vergleiches vom 31.3.2019 in dem Rechtsstreit Müller ./. Meier, 3 C 123/18, AG Sinzig.

 
Ort und Datum Unterschrift

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge