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Beim Reiten hat sich inzwischen die allgemeine Erkenntnis durchgesetzt, dass entsprechende Helme Verletzungen verringern oder verhindern, so dass deren Nichttragen als Mitverschulden gewertet werden muss.[153] Entsprechendes wird inzwischen fürs (Alpin-)Ski-Fahren befürwortet.[154]
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