Rz. 14
Eine Anfechtungserklärung ist dem Nachlassgericht gegenüber abzugeben, §§ 2081, 2281 BGB. Eine Abgabe gegenüber dem Schiedsgericht ist nicht möglich. Die Folgen einer Anfechtungserklärung können hingegen der Entscheidung eines Schiedsgerichts unterworfen werden.[39]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen