Rz. 95

Die verwendeten Messgeräte (Uhr) müssen entsprechend der Eichvorschriften geeicht sein. Die Kamera ist bei der Eichung vorzustellen und zu prüfen. Daher sollte im Eichschein nicht nur die Identifikationsnummer der Uhr (Charaktergenerator), sondern auch die Identifikationsnummer der mitgeeichten Kamera enthalten sein.

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