Rz. 88

 

Rechenbeispiel:

Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt:

 
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters 2.700,00 EUR
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter 1.350,00 EUR
Summe 4.050,00 EUR
 

Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes 768,00 EUR
Abzgl. volles Kindergeld - 219,00 EUR
verbleibender ungedeckter Bedarf des Kindes 549,00 EUR
Berechnung der Haftungsverteilung  
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters 2.700,00 EUR
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen (Wert 2015) 1.300,00 EUR
anzurechnen beim Vater 1.400,00 EUR
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter 1.350,00 EUR
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen 1.300,00 EUR
anzurechnen bei der Mutter 50,00 EUR
Haftungsanteil des Vaters in % 96,55 %
Haftungsanteil der Mutter in % 3,45 %
Unterhaltsanspruch gegen den Vater 528,67 EUR
Unterhaltsanspruch gegen die Mutter 20,33 EUR
Summe 549,00 EUR

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