Rz. 88
Rechenbeispiel:
Lebt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil, berechnet sich der Unterhalt wie folgt:
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters | 2.700,00 EUR |
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter | 1.350,00 EUR |
Summe | 4.050,00 EUR |
Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle.
Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes | 768,00 EUR |
Abzgl. volles Kindergeld | - 219,00 EUR |
verbleibender ungedeckter Bedarf des Kindes | 549,00 EUR |
Berechnung der Haftungsverteilung | |
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters | 2.700,00 EUR |
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen (Wert 2015) | 1.300,00 EUR |
anzurechnen beim Vater | 1.400,00 EUR |
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter | 1.350,00 EUR |
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen | 1.300,00 EUR |
anzurechnen bei der Mutter | 50,00 EUR |
Haftungsanteil des Vaters in % | 96,55 % |
Haftungsanteil der Mutter in % | 3,45 % |
Unterhaltsanspruch gegen den Vater | 528,67 EUR |
Unterhaltsanspruch gegen die Mutter | 20,33 EUR |
Summe | 549,00 EUR |
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