Rz. 89

 

Rechenbeispiel:

Bezieht das Kind Ausbildungsvergütung, verändert sich die Berechnung wie folgt:

Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle.

 
Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes 721,00 EUR
Abzgl. volles Kindergeld – 219,00 EUR
Abzgl. Ausbildungsvergütung (nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen) – 350,00 EUR
verbleibender ungedeckter Bedarf des Kindes 199,00 EUR
Berechnung der Haftungsverteilung  
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters 2.700,00 EUR
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen (Wert 2015) 1.300,00 EUR
anzurechnen beim Vater 1.400,00 EUR
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter 1.350,00 EUR
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen 1.300,00 EUR
anzurechnen bei der Mutter 50,00 EUR
Haftungsanteil des Vaters in % 96,55 %
Haftungsanteil der Mutter in % 3,45 %
Unterhaltsanspruch gegen den Vater 191,63 EUR
Unterhaltsanspruch gegen die Mutter 7,37 EUR
Summe 199,00 EUR

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