Rz. 89
Rechenbeispiel:
Bezieht das Kind Ausbildungsvergütung, verändert sich die Berechnung wie folgt:
Der Unterhaltsbedarf ergibt sich dann aus der Düsseldorfer Tabelle.
Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes | 721,00 EUR |
Abzgl. volles Kindergeld | – 219,00 EUR |
Abzgl. Ausbildungsvergütung (nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen) | – 350,00 EUR |
verbleibender ungedeckter Bedarf des Kindes | 199,00 EUR |
Berechnung der Haftungsverteilung | |
bereinigtes Nettoeinkommen des Vaters | 2.700,00 EUR |
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen (Wert 2015) | 1.300,00 EUR |
anzurechnen beim Vater | 1.400,00 EUR |
bereinigtes Nettoeinkommen der Mutter | 1.350,00 EUR |
Selbstbehalt gegenüber Volljährigen | 1.300,00 EUR |
anzurechnen bei der Mutter | 50,00 EUR |
Haftungsanteil des Vaters in % | 96,55 % |
Haftungsanteil der Mutter in % | 3,45 % |
Unterhaltsanspruch gegen den Vater | 191,63 EUR |
Unterhaltsanspruch gegen die Mutter | 7,37 EUR |
Summe | 199,00 EUR |
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