Erstattung Vorstellungskosten
Vorstellungskosten werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen erstattet:
Soweit Sie mit Ihrem Privatfahrzeug anreisen, erstatten wir Ihnen eine Kilometerpauschale von _________________________ EUR je gefahrenen Kilometer zwischen Ihrem Wohnort und unserem Betriebssitz. Bei Anreise mit der Deutschen Bahn erstatten wir gegen Vorlage der Fahrkarte die Kosten für die 2. Klasse. Wenn Sie eine Übernachtung wünschen, bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig mitzuteilen. Wir werden dann das Notwendige auf unsere Kosten vor Ort veranlassen. Verpflegungskosten übernehmen wir gegen Vorlage von Quittungen in Höhe von maximal _________________________ EUR. Darüber hinaus erstatten wir keine Auslagen.
Fahrtkostenzuschuss
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss von pauschal _________________________ EUR brutto monatlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Der Anspruch auf die Zuschusszahlung entfällt, wenn der Arbeitnehmer in einem Monat weniger als fünfzehn Tage im Betrieb anwesend ist. Bei einer Veränderung der Fahrtstrecke durch einen Umzug des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmer, wird der Fahrtkostenzuschuss entsprechend angepasst.
Erstattung Reisekosten
Reisekosten, die dem Arbeitnehmer in Ausübung seiner Tätigkeit entstehen, werden in dem erforderlichen Umfang in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erstattet. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises; bei Kosten, deren Höhe den Rahmen der umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnung überschreitet, wird als Nachweis ausschließlich eine auf den Arbeitgeber ausgestellte Rechnung, die den steuerrechtlichen Anforderungen genügt, anerkannt.
Als Fahrtkosten werden bei der Nutzung eines privaten Fahrzeugs _________________________ EUR je gefahrenem Kilometer, bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten für die 2. Klasse bzw. bei Flugreisen der economy class erstattet. Übernachtungskosten sollen einen Betrag von _________________________ EUR/Nacht nicht überschreiten und werden abzüglich etwaiger Frühstückskosten erstattet. Ein Anspruch auf die Erstattung weitergehender Aufwendungen besteht nicht.
Dienstbekleidung
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die von dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Dienstkleidung zu tragen und diese pfleglich zu behandeln. Die Kosten für Beschaffung, Pflege und Reinigung trägt der Arbeitgeber; der Arbeitnehmer beteiligt sich an diesen Kosten mit einem monatlichen Betrag von _________________________ EUR, der von der Vergütung des Arbeitnehmers in Abzug gebracht wird. Die Verpflichtung zur Kostenbeteiligung entfällt für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt.
Soweit der Arbeitnehmer besondere Schutzkleidung zu tragen angewiesen ist, wird diese von dem Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Kostenbeteiligung besteht nicht.
Erstattung Berufsausübungskosten
Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer die jährlich an die Steuerberaterkammer zu entrichtenden Beiträge.